Bochum Gericht hebt Symbol-Verbot für Bandido-Rocker auf

Bochum · Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Die sechste Strafkammer des Bochumer Landgerichts hält das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen nicht grundsätzlich für verboten und strafbar. Das nach einem Erlass des Innenministeriums verhängte pauschale "Kutten-Verbot" in vielen NRW-Städten ist nach Einschätzung der Bochumer Richter rechtlich nicht haltbar. "Das wäre eine Sippenhaft, die unserer Meinung nach unzulässig ist", erklärte der zuständige Richter Michael Rehaag.

Die Richter sprachen damit gestern zwei angeklagte Mitglieder des Motorradclubs Bandidos frei. Die beiden 44 und 46 Jahre alten Männer aus Bochum und Unna hatten den Prozess provoziert, indem sie verbotenerweise mit ihren "Kutten" auf dem Polizeirevier in Bochum erschienen waren. Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Erst dann wird sich entscheiden, ob das Urteil landes- und bundesweit gelten wird.

In vielen NRW-Städten sind die Abzeichen der Rockerclubs Bandidos und Hells Angels seit einigen Monaten verboten. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften legten ihrer Entscheidung ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg zugrunde, wonach es für das Verbot eines Rockerclubs ausreiche, wenn durch das Logo ein Zusammenhang mit einem bereits verbotenen Charter (Ortsverband) hergestellt werden könne. Dieser Einschätzung folgten die Bochumer Richter nicht.

(RP)
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