Hamm Gericht: Täglich frische Wäsche für Gefangene

Hamm · Strafgefangene haben nach einer Gerichtsentscheidung Anrecht auf täglich saubere Unterwäsche und Socken. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) müsse beides für einen täglichen Wechsel bereitstellen, wenn ein Inhaftierter das verlange, entschied das Oberlandesgericht Hamm (1 Vollz (Ws) 365/14). Der tägliche Wechsel gelte als gesellschaftliche Norm oder zumindest als wünschenswert.

Ein 60-jähriger Gefangener hatte geklagt, weil er in einer westfälischen JVA wöchentlich nur vier Garnituren Unterwäsche und zwei Paar Socken bekam.

(dpa)
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