Köln Gericht verbietet Islam-Feier in Köln am Karfreitag

Köln · Ein islamisches Beschneidungsfest in größerem Rahmen darf in Köln nicht am christlichen Karfreitag stattfinden. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte in einer Eilentscheidung ein Verbot der Domstadt, die die Feier in einem Veranstaltungssaal für mehrere Hundert Personen untersagt hatte.

Geplant waren neben Koran-Lesungen auch Gesang, Tanz und ein Festmahl. Damit habe das Fest auch einen unterhaltenden Charakter, erläuterte ein Gerichtssprecher gestern. An Karfreitag seien unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen aber gesetzlich verboten. Der Vermieter des Saals hatte geklagt und kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Gerichtssprecher sagte, die Beschneidung als religiöses Ritual solle bei den Feierlichkeiten nicht vorgenommen werden.

(dpa)
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