Schmallenberg Gericht verlangt Schutz vor Wisente-Schäden

Schmallenberg · Die im Rothaargebirge in Freiheit entlassene Wisent-Herde (Europäische Büffel) sorgt für juristische Auseinandersetzungen. Ein Waldbesitzer hat eine Eilentscheidung des Amtsgerichts in Schmallenberg erstritten, wonach die Tiere wegen täglicher Schälschäden nicht mehr in seinen Wald dürfen. "Das Amtsgericht Schmallenberg verpflichtet den Trägerverein Wisentwelt Wittgenstein, zu verhindern, dass die ihm gehörende Wisent-Herde private Waldgrundstücke in Schmallenberg betritt", so das Gericht. In der Begründung heißt es, dass es sich beim Wisent zwar grundsätzlich um ein Wildtier handele, für das nicht die Tierhalterhaftung gelte.

Dieser Fall sei aber anders zu beurteilen. Im Zusammenhang mit der Freisetzung im Rahmen eines Artenschutz-Projektes sei ausdrücklich betont worden, dass die Wisente dem Trägerverein gehören. Dies bedeutet nach Auskunft des Gerichtes, dass der Waldbesitzer nicht nur seinen Schaden ersetzt bekommen muss. Der Trägerverein muss auch dafür sorgen, dass solche Schäden überhaupt nicht entstehen.

(dpa)
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