Frankfurt/Düsseldorf Geständnis im Spionageprozess

Frankfurt/Düsseldorf · Ein Schweizer wollte herausfinden, wie Steuerfahnder in NRW arbeiten.

Im Prozess um das mutmaßliche Ausspionieren nordrhein-westfälischer Steuerfahnder im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe vom Nachrichtendienst NDB 28.000 Euro bekommen, ließ der Schweizer Daniel M. gestern über einen Verteidiger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mitteilen. Das Geld sei gedacht gewesen als "Aufwandsentschädigung, Warmhalten und für einen 'Maulwurf'". Es sollte herausgefunden werden, "wie die Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen arbeiten".

Der Angeklagte soll vom Berner Geheimdienst NDB zwischen 2011 und 2015 auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung angesetzt worden sein. M. soll in Düsseldorf sogar eine Quelle platziert haben. Ende 2012 soll der Geheimdienst dafür 90.000 Euro bereitgestellt haben. Diesen Vorwurf bestritt die Verteidigung aber beim Prozessauftakt. Die Spionageaffäre hatte für Verstimmungen im deutsch-schweizerischen Verhältnis gesorgt.

M., ehemaliger Polizist aus der Nähe von Zürich, ließ weiter mitteilen, zwei Teilbeträge von jeweils 30.000 Euro seien an einen weiteren Kontaktmann auf deutscher Seite weitergeleitet werden. Er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen, habe zwar auch Geld bekommen, aber "nicht mit krimineller Energie gehandelt".

Der Staatsschutzsenat hatte vergangene Woche zum Prozessauftakt dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Allerdings müsse der ehemalige Polizist ein glaubhaftes Geständnis ablegen, das den Fall umfassend aufkläre. Auf eine mögliche Bewährungsstrafe hatten sich Bundesanwaltschaft und Verteidiger verständigt. Der Senatsvorsitzende Josef Bill sprach gestern von einem Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und höchstens zwei Jahren. Es müsse aber auch eine Geldbuße von 40.000 Euro gezahlt werden.

Daniel M. ließ mitteilen, nach Kontakt mit dem Schweizer Geheimdienst NDB sollte auch herausgefunden werden, ob die deutschen Behörden "Druck und Bestechung einsetzen", um an Steuer-Informationen zu kommen. Der Auftrag sei ihm "sehr plausibel vorgekommen", er habe ihn auch als einen Fall "für die nationale Sicherheit" der Schweiz empfunden. Sein Kontaktmann auf deutscher Seite habe insgesamt 90.000 Euro verlangt, zur Zahlung eines letzten Teilbetrags sei es aber nicht mehr gekommen.

(dpa)
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