Düsseldorf Haftstrafe für Vergewaltigung einer 90-Jährigen

Düsseldorf · Im Prozess um die Vergewaltigung einer 90-jährigen Rentnerin hat das Düsseldorfer Landgericht einen 19-Jährigen gestern zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung, Raubs und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen.

Er hatte zugegeben, die Seniorin an einem Sonntagvormittag im Oktober 2016 auf deren Heimweg von einem Kirchenbesuch attackiert zu haben. Er zerrte sie in einen Hofdurchgang zwischen zwei Altstadt-Häuser, vergewaltigte sie dort dreifach und raubte ihr noch ihren Hausschlüssel. Durch sein Geständnis blieb dem Opfer eine neuerliche Aussage als Zeugin erspart. Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Die Höchststrafe nach Jugendrecht beträgt zehn Jahre Haft.

(wuk)
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