Neuss Hausmeister will nachträglich 450 Euro Stundenlohn

Neuss · Einen Stundenlohn in Höhe von 450 Euro wollte der frühere Hausmeister von Cora Schumacher für sich beanspruchen. Sein Begehren, nachträglich 43.200 Euro von der Ex-Frau des früheren Formel-1-Fahrers für seine rund anderthalbmonatige Tätigkeit zu erhalten, blieb sowohl vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach als auch vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolglos. Der Antrag Cora Schumachers, ihren ehemaligen Hausmeister zur Unterlassung von Äußerungen, insbesondere über die Verweigerung der Zahlung seiner Arbeitsvergütung zu verpflichten, wurde vom Arbeitsgericht Mönchengladbach, das gestern Gerichtstag in Neuss hatte, jedoch abgewiesen.

Die Forderung eines Stundenlohn in Höhe von 450 Euro sei zwar abwegig, gleichwohl dürfe der Hausmeister an dieser Interpretation des Vertrags festhalten.

(RP)
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