Mönchengladbach Illegales Rennen: Verdächtiger in U-Haft

Mönchengladbach · Nach der Wettfahrt in Mönchengladbach, bei der ein Fußgänger getötet wurde, wurden drei Männer festgenommen. Zwei sind wieder auf freiem Fuß. Justizminister Heiko Maas plädiert für eine Strafverschärfung.

Am Morgen bauen Polizeibeamte an der Fliethstraße in der Mönchengladbacher Innenstadt eine schon länger geplante Verkehrskontrolle auf. An der vierspurigen Straße gilt Tempo 40. Nach ein paar Stunden ziehen sie wieder ab. Die Radarfalle stand ausgerechnet an der Stelle, an der in der Nacht zu Samstag ein 38-Jähriger von einem 28-jährigen Schwalmtaler mit vermutlich hoher Geschwindigkeit angefahren und getötet worden war. Seit gestern ist klar: Staatsanwaltschaft und Polizei bewerten den Unfall als Mord. Genauso lautete auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Berliner Landgerichtes vom Februar dieses Jahres gegen zwei Raser, die bei einem Rennen einen 69-Jährigen getötet hatten.

Der 28-Jährige, der im Mönchengladbacher Fall den Fußgänger bei einem riskanten Fahrmanöver erfasst hatte, wurde gestern dem Haftrichter vorgeführt. Der ordnete Untersuchungshaft an. Am Samstag war der Mann nach seiner ersten vorläufigen Festnahme und Vernehmung zunächst freigelassen worden. Zu dem Zeitpunkt lautete der Tatvorwurf noch auf fahrlässige Tötung.

Neben dem 28-Jährigen wurden am Sonntagabend auch zwei 22 und 25 Jahre alte Männer vorläufig festgenommen. Dabei handelt es sich um die Fahrer des gesuchten silbernen Seat mit Kennzeichen aus dem ehemaligen Kreis Kempen-Krefeld (KK) sowie eines dritten beteiligten Fahrzeugs. Ein roter VW Golf war nach Polizeiangaben ebenfalls an dem Rennen beteiligt. Auch die beiden Männer wurden gestern dem Haftrichter vorgeführt, ein Haftbefehl wurde nicht erlassen. Sie sind auf freiem Fuß. Gegen sie laufen Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung. Nach Informationen unserer Redaktion soll sich der zunächst flüchtige Fahrer des silbernen Seat in Begleitung eines Anwaltes bei der Polizei gestellt haben. Ein Polizeisprecher kommentierte das gestern nicht. Auf einer Pressekonferenz gibt es heute möglicherweise weitere Einzelheiten zum Verlauf des Rennens. In den ersten Vernehmungen hatte der Unfallfahrer angegeben, die anderen Fahrer nicht zu kennen.

Die 20-köpfige Sonderkommission unter der Leitung von Hauptkommissar Ingo Thiel konnte bei ihren Ermittlungen auf zahlreiche Hinweise, Spuren und Videoaufnahmen zurückgreifen. Viele Zeugen hatten die Fahrer unterwegs gefilmt - auch der Fahrer des VW Golf. Wie unsere Redaktion erfuhr, soll er das Renngeschehen mit einer Kamera in seinem Auto gefilmt haben. Die Polizei kommentierte das gestern nicht. Bei der Fahndung nach den beiden anderen Fahrern half den Ermittlern offenbar auch der Hinweis auf das sehr kurze Kennzeichen des silbernen Seat Ibiza, so dass die Suche bald erfolgreich war.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat solche "Raser-Events" gegenüber unserer Redaktion als "Hobbys von Verrückten" bezeichnet. Er plädiert für eine Strafverschärfung. In dieser Wahlperiode gab es bereits zwei Initiativen für eine Strafverschärfung bei illegalen Autorennen - eine kam aus dem Bundesrat, die andere vom Bundesverkehrsministerium. Union und SPD sind sich über eine Verschärfung grundsätzlich einig. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

Bislang werden illegale Autorennen wie eine Art Kavaliersdelikt behandelt. Den Tätern drohen gerade einmal 400 Euro Bußgeld und ein paar Monate Fahrverbot. Der Entwurf des Bundesrats, der auf die Initiative des bisherigen NRW-Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) zurückgeht, sieht für Teilnehmer und Veranstalter illegaler Autorennen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wenn dabei ein Mensch stirbt, sollen bis zu zehn Jahre verhängt werden können.

Auch Rainer Fuchs, Leiter der Projektgruppe "Rennen" bei der Kölner Polizei, hält eine Gesetzesänderung für wichtig. In der Domstadt waren in den vergangenen zwei Jahren bei illegalen Rennen zwei Menschen getötet und einer schwer verletzt worden. Wenn etwa bei solchen Wettfahrten wegen einer Straftat und nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit ermittelt werden könnte, erweitere das den Handlungsspielraum der Polizei, sagt Fuchs. Das Auslesen eines fahrzeuginternen Datenspeichers ist dann unter Umständen möglich. Die Beweisführung in solchen Fällen ist nicht einfach. Neben Zeugenaussagen würden Spuren vor Ort ausgewertet, zum Beispiel Reifenabrieb. Fuchs: "Auch Filmmaterial, sofern vorhanden, gilt als Beweismittel und darf in die Gerichtsverhandlung mit eingebracht werden."

Die Kölner Polizei setzt in ihrem Kampf gegen Raser viel auf Prävention. So wurden an 160 einschlägig bekannte Raser Gefährderbriefe geschrieben, um sie mit dem Berliner Urteil bekannt zu machen und sie wachzurütteln, wie Fuchs sagt. "Zudem haben wir den Kontrolldruck erhöht, überwachen bestimmte Streckenabschnitte und schauen uns etwa gezielt illegal getunte Fahrzeuge an." Die seien oft verkehrsunsicher und würden stillgelegt. Spielzeug wegnehmen, nennt Fuchs das. "Das ist dann unangenehm."

Das Phänomen der illegalen Raser trete in fast allen Großstädten auf, sagt Fuchs. Wo die Polizei kontrolliere, würde sie in der Regel auch fündig. Denn die Ursache liegt für Fuchs tief in der Gesellschaft verwurzelt. "Das hat auch etwas mit unserer Verkehrsmoral zu tun", sagt er. Die sei jenseits von Gut und Böse. Es helfe nur, genau hinzuschauen, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen auch in der Öffentlichkeit. Und es müsse so früh es geht gegengearbeitet werden, möglichst schon in den Fahrschulen. Indem zum Beispiel regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr belohnt werde. Fuchs: "Ich fürchte, sonst reißt das nicht ab."

(RP)
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