In Teilen des Münsterlands darf nicht gejagt werden

Münster · (dpa) Als einer der ersten Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen hat André Hölscher (39) seine rund zehn Hektar Land in Ladbergen nördlich von Münster zur jadgfreien Zone erklärt - aus ethischen Gründen. Seit dem 1. April darf auf Hölschers Anwesen niemand mehr jagen. Und das mit Erlaubnis der Behörden. Ein neuer Paragraph im Bundesjagdgesetz erlaubt es Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Land abzulehnen. Bisher mussten Landbesitzer wie Hölscher die Jagd auf ihrer Scholle auch dulden, wenn sie Skrupel hatten. Zwar ist der Besitzer eines zur Jagd geeigneten Grundstücks von mehr als 75 Hektar auch nach dem Jagdgesetz sein eigener Herr. Wer aber ein kleineres Grundstück sein eigen nennt, werde mit seinen "kleinen" Nachbarn automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband.

Die Ausübung des Jagdrechts steht dann nicht mehr dem Einzelbesitzer zu, sondern der Genossenschaft. Sie ist der Zwangsverbund der betroffenen Landbesitzer. Sie können selbst auf die Jagd gehen oder ihr Gebiet an Pächter vergeben. Ein Mitglied der Genossenschaft konnte sein Grundstück von der Jagd nicht ausnehmen. Auch nicht aus ethischen Gründen.

Das ist jetzt vorbei. Ein Anwalt aus Baden-Württemberg klagte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und bekam Recht. Die Richter erklärten die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft für menschenrechtswidrig. Die Gesetzespflicht, entgegen ethischen Bedenken die Jagd auf dem eigenen Land zu dulden, sei eine unverhältnismäßige Belastung, so der EGMR.

Deutschland musste als Konsequenz das Bundesjagdgesetz anpassen. Dass Jagdreviere von größerem Umfang durch die Änderung wegfallen werden, befürchten die Jäger derzeit nicht.

(RP)
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