Gelsenkirchen Jäger scheitern mit Klage gegen Umweltminister

Gelsenkirchen · Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin nicht als Tierschutzverein anerkannt. Der Verband scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit seiner Klage gegen Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Die Jäger förderten zwar durchaus Ziele des Tierschutzes, entschieden die Richter. Dies sei aber nicht das vorwiegende Verbandsziel, wie es das NRW-Gesetz vorschreibe.

In der Auseinandersetzung zwischen dem Jagdverband und dem Umweltministerium geht es um das Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Durch das im Juni 2013 verabschiedete Tierschutz-Verbandsklagegesetz können sich Tierschutzvereine notfalls vor Gericht für Tiere einsetzen. Sie können laut Ministerium etwa gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder zum Bau von Stallanlagen klagen. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an Tierschutzverfahren ermöglicht.

Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund. Das Ministerium weigert sich, den Jagdverband in diese Liste aufzunehmen. Dagegen sind die Jäger vergeblich vor Gericht gezogen. Der Justiziar des Landesjagdverbandes, Hans-Jürgen Thies, äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. Der Verband will nun laut einer Mitteilung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er in Berufung gehen wird.

Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Verband laut Satzung "vorwiegend die Ziele des Tierschutzes fördert", wie es der Gesetzestext vorschreibt. Die hatte das Land verneint. Die Satzung des Jagdverbandes nennt zunächst die Förderung von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege als Ziele des Verbandes.

(dpa)
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