Krefeld Justiz prüft Haft für Sektenarzt Hopp

Krefeld · Krefelder Staatsanwälte erwägen, ein Urteil aus Chile zu vollstrecken.

Mit dem Kinofilm "Colonia Dignidad - Es gibt kein Zurück" kommt alles wieder hoch. Die Geschichte um die deutsche Sektenkolonie in Chile bündelt viel Schreckliches: Religiöser Wahn, Militärdiktatur, Mord, Folter, Kindesmissbrauch. Dabei fällt immer auch der Name des Arztes Hartmut Hopp: Er wird zum Führungszirkel um den Colonia-Gründer Paul Schäfer gezählt. Für Empörung sorgt, dass Hopp seit 2011 unbehelligt in Krefeld lebt, obwohl er in Chile zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Er kann nicht ausgeliefert werden, weil es dazu kein Abkommen gibt. Doch nun wird es eng für ihn. Chile hat ein "Strafvollstreckungsübernahmeersuchen" gestellt und beantragt, dass die Deutschen das Urteil vollstrecken. Die Krefelder Staatsanwaltschaft prüft das Ansinnen gerade.

Chiles Richter sind überzeugt, dass Hopp Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Kindern geleistet hat. Missbraucht worden sind sie vom Gründer der Colonia Dignidad, Paul Schäfer. Schäfer, Jahrgang 1921, ist 1961 mit rund 200 Getreuen von Deutschland nach Chile ausgewandert, besser: geflohen, denn er war schon in Deutschland in Verdacht geraten, Kinder zu missbrauchen. Hopp ging als 17-Jähriger mit ihm und wurde der Arzt der Colonia. Als sich Pinochets Militärdiktatur Anfang der 90er Jahre dem Ende zuneigte, geriet die Sekte unter den Druck der demokratisch gewandelten Justiz; Schäfer wurde 2006 zu 33 Jahren Haft verurteilt und starb 2010. Auch Hopp wurde angeklagt und floh 2011 nach Deutschland. Er machte immer geltend, von Schäfers Verbrechen erst nach dem Ende der Colonia Dignidad erfahren zu haben. Die Krefelder Staatsanwaltschaft begann im selben Jahr mit eigenen Ermittlungen gegen Hopp. Folgt man Oberstaatsanwalt Axel Stahl, ist die juristische Aufarbeitung dieses Falles von Deutschland aus äußerst schwierig: "Wir müssen für jede einzelne Tat, die Hopp vorgeworfen wird, den Nachweis erbringen." Die Deutschen können auch nicht einfach Beweise aus dem chilenischen Verfahren übernehmen. Und Ermittlungen von Kontinent zu Kontinent sind langwierig: Deutsche Beweisanträge werden von chilenischen Kollegen bearbeitet - alles dauert Jahre.

Was Hopp nun gefährlich werden könnte, ist jenes Ersuchen, das chilenische Urteil hier zu vollstrecken. Die Kriterien zur Anerkennung sind nicht so scharf wie bei Beweiserhebungen. Hopps Verteidigung zielt darauf ab, in Zweifel zu ziehen, dass das chilenische Urteil gegen ihn deutschen Standards entspricht. "Das prüfen wir gerade", sagt Stahl knapp - heißt wohl: Es gibt Punkte, die hinterfragt werden müssen. Ob Hopp damit durchkommt, ist offen. Dennoch: Die Möglichkeit, dass er sich irdischer Gerechtigkeit stellen muss, ist so nah wie nie.

(RP)
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