Düsseldorf KiBiz-Reform bringt Tagesmütter in finanzielle Schwierigkeiten

Düsseldorf · Die aktuelle Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das seit gestern Zuzahlungen von Eltern an Tagesmütter über die vom Jugendamt gezahlten Stundensätze hinaus verbietet, sorgt für Protest. Ein Teil der Tagesmütter in der Region sieht sich durch den Wegfall der zusätzlichen Einnahmen in ihrer Existenz bedroht.

Vor allem in Gegenden mit fehlenden Betreuungsplätzen hatten Tageseltern einen Aufpreis (im Durchschnitt etwa zwei Euro) verlangt, um ihr Gehalt aufzubessern und die Qualität ihres Betreuungsangebots zu verbessern. Aus Sicht des Landes sorgte diese Praxis jedoch für eine Gerechtigkeitslücke. Wer keinen regulären Kita-Platz bekommt (den die meisten gerne hätten), soll künftig für das Alternativangebot nicht auch noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

In Düsseldorf versucht das Jugendamt, den Wegfall der Zuzahlungen wenigstens teilweise zu kompensieren. So wurde der Lohn pro Stunde und Kind um 50 Cent auf bis zu 5,50 Euro erhöht. Außerdem erhalten Tagesmütter (Väter gibt es nur ganz wenige), die nachweisen können, dass sie einen zusätzlichen Raum oder eine Wohnung für die Betreuung angemietet haben, seit gestern einen Mietzuschuss von bis zu 85 Euro pro Monat und Kind.

Tagesmütter, die Kinder in ihren privaten Wohnräumen betreuen, profitieren davon allerdings nicht. "Einige dieser Kolleginnen wollen aufgeben, weil es sich nicht mehr rechnet. Auch ich muss darüber nachdenken", sagt die Düsseldorfer Tagesmutter Ulla Richter und gibt zu bedenken, "dass das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren dann wieder sinkt".

Die Pro-Kind-Pauschale, die die Jugendämter an die Tageseltern überweist, schwankt von Stadt zu Stadt beträchtlich. So zahlt Mönchengladbach je nach Qualifikation der Tagesmutter und dem Alter des betreuten Kindes drei Euro bis 3,80 Euro pro Stunde, in Duisburg liegt der Satz bei durchschnittlich rund fünf Euro, in Düsseldorf sind seit gestern bis zu 5,50 Euro denkbar.

Das nun geltende Zuzahlungsverbot trifft die Tagesmütter also unterschiedlich stark. So waren die Aufschläge in Viersen bereits vor Inkrafttreten der Reform unüblich. Auch bei den Konsequenzen aus der Reform sind sich die Städte uneins. Während Essen den Aufschlag bei allen Verträgen gestattet, die bis vorgestern geschlossen wurden ("Bestandsschutz"), lehnt der Düsseldorfer Jugenddezernent Burkhard Hintzsche das ab. Ab sofort soll kein Elternteil mehr Aufpreise zahlen, egal, wann der Vertrag geschlossen wurde. "Die von den Zuschlägen betroffenen Eltern würden uns sonst zu Recht vorwerfen, die vom Land gewünschte Gleichstellung unnötig hinauszuzögern", sagt Hintzsche.

Diese Zustände will die Landesregierung nun ändern. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden will sie ein Weißbuch für die Kindertagespflege erstellen. Auch Empfehlungen für die Höhe des Stundensatzes soll es bald geben.

(RP)
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