Arnsberg Kronkorken: Auto-Gewinner muss zahlen

Arnsberg · Im erbittert geführten Prozess um den Hauptpreis eines Kronkorkenspiels hat der Gewinner eines Autos eine Niederlage erlitten. Der Mann muss nach einer Entscheidung des Arnsberger Landgerichts einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an seine frühere Freundin, die geklagt hatte, zahlen. Da die Freunde zuvor beschlossen hätten, die Ausgaben des Ausflugs zu teilen, bei dem der Gewinn entstand, seien sie alle auch dessen "Miteigentümer".

Die Clique hatte bei einem Ausflug gemeinsam getrunken und die Kronkorken der Bierflaschen achtlos auf den Tisch geworfen. Der Beklagte aus Schmallenberg (Sauerland) fischte sich einen heraus und entdeckte darauf das Symbol für den Hauptpreis eines Gewinnspiels der Brauerei. Er erhielt das Auto. Eine Frau, die mit am Tisch saß, fordert ein Fünftel des Gewinns, in bar einen Anteil von 5736 Euro. Der Mann wollte zur Wiedergutmachung nur etwa 1000 Euro zahlen. Die Kammer sprach der Frau nun 4268 Euro zu.

(dpa)
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