Kunst von Joseph Beuys Kommt die berühmte Fettecke erneut vor Gericht?

Köln · Der Streit über die Verarbeitung des Rests einer zerstörten Fettecke von Joseph Beuys zu Schnaps könnte ein Fall für die Justiz werden. "Man hat meinen Mann in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht", sagt Eva Beuys. Johannes Stüttgen, rechtmäßiger Besitzer der Fetteckenreste, spricht dagegen von "Erlösung".

 Künstler hatten Reste von Beuys-Fettecke zu Schnaps gebrannt.

Künstler hatten Reste von Beuys-Fettecke zu Schnaps gebrannt.

Foto: dpa, mbk sab

Ein Vierteljahrhundert hat der Fettklumpen im Keller von Johannes Stüttgen gelegen. Unbeachtet von der Öffentlichkeit. Gestunken hat er, offenbar war er nichts mehr wert. Von einem "unwürdigen Zustand eines ehemals großen und wichtigen Kunstwerks" spricht Stüttgen (69), der Künstler, Beuys-Biograf und rechtmäßiger Besitzer der Fetteckenreste ist.

Als der Direktor des Museum Kunstpalast, Beat Wismer, vor Monaten bei ihm anfragte, ob er das Fett für eine alchemistische Aktion hergeben würde, tat er dies. Zu den Künstlern, die im Verlaufe einer Performance die Reste zu Schnaps destillieren und in ein Glas mit Etikett füllen wollten, hatte er Vertrauen gefasst. "Die Umwandlung in einen anderen, befreiteren Aggregatzustand stand jetzt in Aussicht", sagt Stüttgen und nennt den Vorgang einen "Fingerzeig des Himmels." Er würde sich freuen, wenn die Idee der sozialen Plastik von Beuys durch eine solche Aktion wieder zum Tragen käme. Etwas schon einmal Zerstörtes, das er aus einem Putzeimer in der Akademie geborgen hatte, sagt Stüttgen, würde aus seinem "würdelosen Zustand befreit und macht mit Blick auf Beuys Sinn".

Wir erklären alle Fragen zum Fortgang des Falls.

Warum wurde die Fettecke Gegenstand eines Prozesses? 1982 hatte Joseph Beuys in einer Ecke seines Raumes 3 in der Kunstakademie zwei Meter unter der Decke fünf Kilogramm Fett angebracht. Vier Jahre später - da war Beuys schon tot-, ließ der Hausmeister das Fett entfernen; Stüttgen barg etwa zwei Kilo aus einem Abfalleimer. Und forderte vor Gericht Schadenersatz. Im Verlaufe des Prozesses übereignete ihm Eva Beuys die Fetteckenreste. Denn Stüttgen berief sich auf eine mündliche Zusicherung von Beuys, dass dieser das Werk für ihn gefertigt habe. In zweiter Instanz zahlte das Land NRW 40.000 D-Mark Schadenersatz an Johannes Stüttgen.

Durfte Stüttgen seine Fetteckenreste zur Destillierung von Schnaps hergeben? Stüttgen sagt ja, denn er sei der Besitzer der braunen Fettklumpen. Die Fettreste seien seiner Auffassung nach nicht mehr Teil eines Kunstwerkes, sondern die Überreste einer Zerstörung.

Wie sieht das Eva Beuys? Ganz anders. Sie sagte gestern, dass ihr ein tiefer Schreck in die Glieder gefahren sei beim Anblick des Schnapsfläschleins, auf dem der Name ihres Mannes steht. Sie sei zutiefst aufgewühlt. Unglaublich findet sie, wie respektlos mit einem Verstorbenen umgegangen wird. "Man hat meinen Mann in der Öffentlichkeit lächerlich gemacht", sagt Eva Beuys. Mehr als das habe man seinen Namen missbraucht zu Reklamezwecken. Jeder dürfe im stillen Kämmerlein ein Kunstwerk zerstören, aber öffentlich nicht. "Mich hat niemand im Vorfeld informiert", sagt sie. Weder Museumsdirektor Wismer, der die Verantwortung trage, noch Stüttgen. Es sei ein Akt des Kannibalismus, der nicht zu Beuys und seiner Kunstauffassung passe. "Niemand hat bis heute die Fettecke meines Mannes verstanden", sagt Eva Beuys.

Wie geht der Fall jetzt weiter? Eva Beuys hat den Fall dem Berliner Anwalt Peter Raue übergeben, Spezialist in Sachen Urheberrecht, zurzeit in Urlaub. Sein Sozius, Rechtsanwalt Felix Stang, bestätigte gestern das Mandat. In einer Mitteilung heißt es: "Die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Destillation ... außen vorgelassen, verletzt jedenfalls die Ausstellung und Verbreitung der Schnapsflasche mit dem Etikett die Urheberrechte von Joseph Beuys. Die darauf abgebildete Fotografie der Reste der Fettecke ist eine unzulässige Vervielfältigung nach § 16 UrhG. Durch die Hervorhebung des Namens von Joseph Beuys wird außerdem der unzutreffende Eindruck erweckt, es handele sich bei den Resten der Fettecke auch nach ihrer Destillation zu Schnaps noch um ein Joseph Beuys zuzurechnendes Objekt. Diese Herausstellung des Namens verletzt die Urheberpersönlichkeitsrechte und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Joseph Beuys."

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