Düsseldorf Lafontaines Attentäterin hat Parlamentsverbot

Düsseldorf · Die Attentäterin, die vor 24 Jahren den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine lebensgefährlich verletzt hatte, darf keine Parlamentsgebäude mehr besuchen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums an den Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.

In der Nachsorge der aus dem Maßregelvollzug entlassenen Adelheid S. sei bekanntgeworden, dass die heute 67-Jährige überlegt habe, "eine Reise nach Berlin anzutreten und dabei auch eine öffentliche Sitzung des Bundestags zu besuchen", heißt es in dem Bericht. Daraufhin habe die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve ihren Entlassungsbeschluss vom Vorjahr ergänzt und die Frau angewiesen, keine Parlamentsgebäude aufzusuchen.

Adelheid S. hatte Lafontaine 1990 bei einem Wahlkampfauftritt in Köln-Mülheim mit einem Messerstich nahe der Halsschlagader lebensgefährlich verletzt.

(dpa)
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