Verfassungsrichter entscheiden 59 NRW-Kommunen reichen Klage gegen Zwangs-Soli ein

Düsseldorf · 59 Kommunen wehren sich dagegen, einen Zwangs-Soli für ärmere Gemeinden zahlen zu müssen. Jetzt sollen Verfassungsrichter entscheiden.

Region: Diese Städte profitieren ab 2014 vom "Kommunal-Soli"
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Foto: dpa, Federico Gambarini

Die Verfassungsklage nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden gegen den sogenannten Kommunal-Soli kommt. Wie ein Sprecher der Stadt Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, werden die 59 Zahler-Kommunen ihre Klage einreichen. Sie richtet sich gegen die Verpflichtung reicher Städte, etwas von ihrem Geld an ärmere Städte abzugeben.

Am Montag feilte ein Arbeitskreis von Kämmerern abschließend an der 50-seitigen Klageschrift. Sie müsse spätestens bis zum 10. Dezember eingereicht werden, sagte der Sprecher des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, Dieter Schneider.

Die Kläger-Gemeinden sehen in dem vor einem Jahr gesetzlich eingeführten Kommunal-Soli einen Verstoß gegen die Landesverfassung und gegen das Grundgesetz. Deswegen werde die Klage sowohl beim Landesverfassungsgericht in Münster als auch vorsorglich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, sagte Schneider. Mit einer Verhandlung vor dem höchsten NRW-Gericht des Landes sei in etwa eineinhalb Jahren zu rechnen, mit einer Entscheidung im Frühjahr 2016.

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Bis 2020 müssen nach geltender Rechtslage finanzstärkere Kommunen in NRW jährlich rund 91 Millionen Euro aufbringen, um 27 Schwächere im "Stärkungspakt Stadtfinanzen" zu unterstützen. Im nächsten Jahr soll die Last auf 78 Kommunen verteilt werden.

Die Kläger sehen darin einen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit und damit einen Verstoß gegen Artikel 78 der Landesverfassung. Außerdem werden aus Sicht der Anwälte die in Artikel 106 des Grundgesetzes festgelegten Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verletzt. Sie argumentieren, das Land dürfe nicht in die Steuererträge der Kommunen eingreifen.

Die Klägergemeinschaft wird nun angeführt vom Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann. Nach dem Machtwechsel im Düsseldorfer Rathaus von CDU-Oberbürgermeister Dirk Elbers zu seinem sozialdemokratischen Nachfolger Thomas Geisel bleibt die Landeshauptstadt zwar im Boot der Kläger, will aber nicht mehr deren Anführer sein.

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Foto: centertv

Die Klage habe keine aufschiebende Wirkung für die weiteren Kommunal-Soli-Zahlungen, erläuterte Schneider. Falls das Land unterliege, würden die Beiträge aber erstattet.

Die FDP-Opposition forderte die rot-grüne Landesregierung erneut auf, die Zwangsabgabe abzuschaffen. Der Soli sei "leistungs- und kommunalfeindlich", kritisierten die Landtagsfraktion in einer Mitteilung. Die CDU bemängelte, die Zahler-Kommunen seien selbst mit mehr als drei Milliarden Euro verschuldet. "16 der 59 Zahler-Kommunen befinden sich bereits in der Haushaltssicherung und können weitere Belastungen nicht verkraften."

Monheims Bürgermeister rechnete im Interview im Westdeutschen Rundfunk vor: "Auch ohne Soli-Umlage geben wir 70 Prozent unserer Steuern in den kommunalen Finanzausgleich ab." Eine Zulage von derzeit 23,5 Millionen allein für Monheim sei "zu viel des Guten".

Das strittige Stärkungspaktgesetz hat ein Gesamtvolumen von rund 5,8 Milliarden Euro für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen. Davon zahlt das Land 4,1 Milliarden, die Kommunen 1,8 Milliarden.

(lnw)
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