Anti-Terror-Kampf NRW-Landtag beschließt Verfassungsschutzänderung

Düsseldorf · Der Verfassungsschutz in NRW darf bislang befristete Sonderbefugnisse, die zum Anti-Terror-Kampf eingeführt worden waren, künftig generell nutzen. Es geht um die Abfrage von Telekommunikations- und Finanzdaten und die Beobachtung von gesicherten Internetchats.

 NRW-Innenminister Herbert Reul (Archivbild).

NRW-Innenminister Herbert Reul (Archivbild).

Foto: dpa, mg fpt

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Landtag in Düsseldorf am Mittwoch einstimmig, bei Enthaltung der Grünen, beschlossen.

Aus Sicht von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) haben sich die Regelungen bewährt - auch, wenn die Maßnahmen bislang nur sehr zurückhaltend eingesetzt worden seien. Bei der engen parlamentarischen Kontrolle soll es bleiben.

Die Befugnis zu Datenabfragen bei Telekommunikationsanbietern und Finanzdienstleistern hatte der Gesetzgeber dem Verfassungsschutz bereits kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeräumt. Die Auskunftsbefugnisse im Zahlungsverkehr nutzte der Verfassungsschutz laut Regierungsangaben bislang 27 Mal; die Erlaubnis, Telefondaten abzufragen, sogar nur einmal.

Verfassungsschutz darf nicht hacken

Die Möglichkeit, auf zugangsgesicherte Internet-Chats und Foren zuzugreifen, ist noch gar nicht genutzt worden. Der Verfassungsschutz dürfe sich dort nicht einfach "einhacken", sondern müsse zuvor auf rechtsstaatlichem Weg ein Passwort beschaffen, erläuterte Reul die Hürden.

Auch die Grünen sind grundsätzlich dafür, Terroristen und andere Verfassungsfeinde verdeckt im Internet zu beobachten. Angesichts der mangelnden Erfahrungswerte waren sie aber für eine weiterhin befristete Lösung.

(lsa/lnw)
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