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Laschet zu Wahlrecht für Türken "Der Vorstoß von Rot-Grün ist ein reines Show-Manöver"

Düsseldorf · SPD, Grüne und Piraten wollen, dass Nicht-EU-Bürger in NRW kommunal wählen können. Der Oppositionschef, CDU-Chef Armin Laschet, ist dagegen. Wir haben mit ihm darüber gesprochen.

Armin Laschet: Infos zum NRW-Ministerpräsidenten & CDU-Kanzlerkandidaten
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Das ist Armin Laschet

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Foto: dpa/Michael Kappeler

Warum sollen Nicht-EU-Bürger nicht an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen?

Laschet Diese Pläne schaden der Integration. Wer hier wählen will, muss Deutscher werden wollen. Ein Wahlrecht für Leute, die daran kein Interesse haben, schadet. Ich fordere Frau Kraft auf, die Initiative zur Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger zurückzunehmen. Wer das beschließt, hat bald Vertreter der AKP von Erdogan in jedem Stadtrat sitzen.

Wäre es nicht fair, ausländischen Steuerzahlern Mitspracherecht einzuräumen?

Laschet Das Wahlrecht ist nicht an das Zahlen von Steuern gebunden, sondern qua Grundgesetz an die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe mich immer für Einbürgerung eingesetzt: Wer hier als Ausländer auf Dauer lebt und nicht straffällig wird, kann erleichtert die Staatsbürgerschaft erhalten und Bundestag, Landtag und auch kommunal wählen.

Sie halten ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer also auch rechtlich nicht für möglich?

Laschet Nein, das Bundesverfassungsgericht hat hier klar entschieden. Deshalb halte ich den Vorstoß von Rot-Grün für ein reines Show-Manöver. Sie wollen dafür die Landesverfassung ändern. Das ist durchsichtig. Entweder ermöglicht das Grundgesetz ein solches Wahlrecht, dann könnte Rot-Grün es mit Änderung des Wahlgesetzes ohne Verfassungsänderung ermöglichen. Oder das Grundgesetz ermöglicht ein solches Wahlrecht nicht, dann würde eine entsprechende Änderung in der NRW-Landesverfassung ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.

Sollte die Landesregierung Wahlkampfauftritte türkischer Minister in NRW verbieten?

Laschet Das kann die Landesregierung rechtlich nicht. Als Ministerpräsident würde ich aber für unser Land erklären, dass Präsident Erdogan unerwünscht ist. Wir wollen keinen innertürkischen Wahlkampf auf unseren Straßen. Kommunen, die ordnungsrechtliche Möglichkeiten für solche Verbote gefunden haben, muss die Landesregierung unterstützen. Solche Auftritte spalten die deutsche und übrigens auch die türkische Bevölkerung.

Sollte der Bundesaußenminister solche Auftritte verbieten?

Laschet Rechtlich kann der Außenminister ein Einreiseverbot erlassen. Dies würde allerdings Erdogan zum Märtyrer machen und ihm damit auch im Wahlkampf helfen. Deshalb teile ich die Haltung von Außenminister Gabriel, in dieser Phase kein Einreiseverbot gegen Minister zu erlassen.

Thomas Reisener führte das Gespräch.

(RP)
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