BGH-Urteil Kein eigenes Betreuungsgeld für NRW

Düsseldorf · Die rot-grüne NRW-Regierung plant nicht, den Wegfall des Betreuungsgeldes durch eigene Initiativen zu kompensieren. Für Eltern, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, gelte aber Vertrauensschutz.

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NRW-Familienministerin Ute Schäfer (SPD) begrüßt das Urteil gegen das Betreuungsgeld. Jetzt müssten die Mittel aus dem Bundeshaushalt zielgerichtet in den Ausbau der Betreuungsangebote in den Ländern investiert werden, etwa für mehr Kita-Personal, erklärte sie am Dienstag in Düsseldorf.

Für Eltern, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, gelte aber Vertrauensschutz. Das Betreuungsgeld sollte nicht unmittelbar ausgesetzt werden, sondern auslaufen.

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"Ein Landesbetreuungsgeld wird es nicht geben", betonte ein Sprecher des Familienministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. NRW-Familienministerin Ute Schäfer verwies darauf, dass sie bereits 2013 das Betreuungsgeld als unsinnig bezeichnet habe. "Jetzt wissen wir, dass es auch verfassungswidrig ist", sagte die SPD-Politikerin.

Die erhöhte Nachfrage nach der Leistung in NRW begründete der Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur KNA damit, dass es das bevölkerungsreichste Bundesland sei. Im ersten Quartal 2015 verzeichnete Nordrhein-Westfalen 106.346 Empfänger des Betreuungsgeldes und belegte damit den Spitzenplatz vor Bayern mit 100.393 Fällen. NRW zählt rund 18 Millionen Einwohner und damit etwa ein Drittel mehr als Bayern. Das Betreuungsgeld ging auf Initiative der bayerischen CSU zurück.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag festgestellt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehle und das Gesetz für das Betreuungsgeld damit nichtig sei. Seit August 2013 können Eltern für ihre ein- bis zweijährigen Kinder monatlich bis zu 150 Euro Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder nicht in eine staatlich unterstützte Kita oder Tagespflege gehen.

(KNA)
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