Düsseldorf Bio-Ei bleibt trotz Stallpflicht Bio

Düsseldorf · Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Geflügelpest wird eine Stallpflicht für zahlreiche Geflügelhöfe in Nordrhein-Westfalen gelten. Das hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel am Dienstag bekräftigt. Eier von Biohöfen können trotz der Stallpflicht weiter mit Bio-Siegel verkauft werden, erklärte Remmel.

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Foto: dpa, ade cul rho

In der Region um Düsseldorf sind die Naturschutzgebiete Überangermark und Rahmer Benden sowie die Stadtteile Hubbelrath, Unterbach, Urdenbach und Himmelgeist sowie das Rheinufer vom Auslaufverbot betroffen. In Leverkusen gilt die Maßnahme ebenfalls für Betriebe in Rhein-Nähe. Duisburg ist auf das Gebiet nördlich der A 42 und westlich der B 8 eingegrenzt. Im Kreis Kleve zählen neben Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Kalkar, Rees und Emmerich zu den gefährdeten Orten. Hohenbudberg und der Rheinhafen in Krefeld sowie Hünxe, Dinslaken, Rheinberg, Wesel, Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck, Alpen und Voerde im Kreis Wesel sind an die Stallpflicht gebunden.

Eier von Biohöfen können trotz der Stallpflicht weiter mit Bio-Siegel verkauft werden, erklärte Remmel. Grund ist, dass die ökologischen Standards für den gesamten Hof vorgeschrieben sind, etwa ausreichend Platz und die Art des Futters. Mit anderen Worten: Stall-Haltung macht aus Bio-Eiern längst keine konventionellen Eier. Bei Freilandeiern gibt es hingegen eine Frist, die nicht überschritten werden darf. Wenn die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall gehalten werden, dürfen die Bauern ihre Eier nicht mehr als Freiland-Eier deklarieren.

(RP)
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