Vor der NRW-Wahl Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen nicht kommen?

Düsseldorf · In vier Tagen wählt NRW - und bei manchen Wahlberechtigten sind die Briefwahlunterlagen noch nicht angekommen. Teilweise sind sogar die Wahlbenachrichtigungen ausgeblieben. Doch das ist kein Grund zur Panik: Wählen gehen ist trotzdem möglich.

 Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bekommt, kann trotzdem wählen gehen. (Symbolbild)

Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bekommt, kann trotzdem wählen gehen. (Symbolbild)

Foto: dpa, kku fpt tba

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10.000 Bürger in Köln haben bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Ähnliche Probleme sind in der Region zwar nicht bekannt, wohl aber gibt es Meldungen über nicht zugestellte Briefwahlunterlagen, so etwa aus Düsseldorf, Korschenbroich und Mönchengladbach. Ein Mönchengladbacher überlegt sogar, den Landeswahlleiter einzuschalten, da er deshalb vor seinem Urlaub nicht mehr habe wählen können.

Wie Anne Braun vom Presseamt der Stadt Düsseldorf erklärt, ist es allerdings ganz normal, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ein paar Tage dauert. "Schließlich gibt es eine Postlauf- und Bearbeitungszeit" sagt Braun. Wer bis zum heutigen Mittwoch seine Wahlunterlagen noch nicht erhalten hat, sollte sich ihr zufolge allerdings dringend an das zuständige Wahlamt seiner Stadt wenden und nachfragen.

Bis Freitag, 18 Uhr, ist die Beantragung der Briefwahl theoretisch noch möglich - es empfiehlt sich aber, spätestens am Donnerstag die Unterlagen abzuschicken. Denn, so erklärt es Tobias Dunkel, Sprecher des NRW-Innenministeriums: "Was bis Sonntag, 18 Uhr, nicht beim Wahlamt eingetroffen ist, wird nicht gezählt". Wer also beispielsweise erst am Samstag seinen roten Wahlumschlag einwirft, muss damit rechnen, dass seine Stimme nicht mehr gezählt wird. Neben der portofreien Postaufgabe ist es Dunkel zufolge auch möglich, die ausgefüllten Unterlagen beim Wahlamt einzureichen. Entscheidend ist, dass sie ankommen - denn, so Dunkel: "Jeder ist selbst dafür verantwortlich, wählen zu gehen".

Auch für diesen Fall gibt es eine Lösung, wie Tobias Dunkel erklärt. Es ist dann trotzdem möglich, am Wahltag in seinem Wahllokal die Stimme abzugeben. Dafür muss man aber zuvor ins Wahlamt gehen und dort die eigene Briefwahl für ungültig erklären. Danach ist es dann wieder möglich, regulär im Wahllokal zu wählen. Das gilt im Übrigen auch, wenn man den eigenen Wahlzettel zu spät einwirft und befürchtet, dieser könnte das Wahlamt nicht mehr bis zum Stichtag erreichen.

"Das ist zwar unschön und sollte nicht so sein", sagt Tobias Dunkel, "die Benachrichtigung ist aber keine Voraussetzung fürs Wählen". Und das Prozedere ist einfach: Man kann beispielsweise im jeweiligen städtischen oder kommunalen Wahlamt wählen. Vielerorts ist das schon seit einigen Wochen möglich - und geht selbstverständlich auch mit Benachrichtigungszettel. Die Wahlämter sind in den meisten Orten bis Freitag, 18 Uhr, geöffnet. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis bzw. Reisepass.

Aber auch die Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag ist laut Dunkel "problemlos möglich". Auch hier gilt: Perso oder Pass mitnehmen. "Wer wahlberechtigt ist, steht auch im Wählerverzeichnis", sagt Dunkel, "und die Stimmabgabe im richtigen Wahllokal stellt kein Problem dar".

Wer nicht weiß, welches das richtige Wahllokal ist, kann sich entweder mit einem Anruf bei der Stadt oder in vielen Städten, etwa in Duisburg, Düsseldorf und Köln, online informieren. Wie Inge Schürmann, Sprecherin der Stadt Köln, treffend formuliert: "Es gibt keinen Grund, nicht zu wählen".

(kess)
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