Minister Jäger zum Fall Amri "Sicherheitsbehörden haben keine Glaskugel"

Düsseldorf · NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Fall Amri eine falsche Rechtsauslegung vorgeworfen. Den Attentäter in Abschiebehaft zu nehmen, wäre nicht möglich gewesen, sagte Jäger.

 Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages.

Foto: dpa, fg abl

Es handele sich dabei um eine falsche, weil sehr rechtstheoretische Interpretation des Gesetzes, sagte Jäger. Er war am Mittwoch als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss in Düsseldorf aufgetreten, der das Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt aufklären soll.

Die Auffassung des Landesinnenministers steht damit in klarem Widerspruch zur Aussage des Bundesinnenministers vom Vortag. De Maizière hatte eine Abschiebehaft Amris ohne weiteres für möglich gehalten. "Es wurde aber nicht einmal versucht", hatte der Bundesinnenminister gesagt.

"Identität von Amri grundsätzlich bestätigt"

Mit seinen vielen Schein-Identitäten und Wohnortwechseln habe Amri die Verzögerung der Abschiebung selbst zu vertreten gehabt, hatte de Maizière argumentiert. Auch habe Interpol in Tunesien zu jener Zeit schon die Identität von Amri grundsätzlich bestätigt. Eine Abschiebung binnen drei Monaten wäre wahrscheinlich gewesen.

Jäger hingegen argumentierte, es wäre aller Erfahrung nach nicht möglich gewesen, dem Haftrichter gegenüber glaubhaft zu machen, dass binnen drei Monaten die für die Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere aus Tunesien beschafft werden konnten. Nach den Erfahrungen der Kölner Ausländerbehörde dauere dies mindestens sechs Monate. De Maizière irre in mehreren Punkten, sagte Jäger. Während der Bundesinnenminister aus dem Gesetz zitiere, berufe er selbst sich auf die Rechtspraxis, sagte Jäger. In diesem Punkt gebe es keine Übereinstimmung.

"Keine Glaskugel"

Den Behörden sei im Fall Amri kein Vorwurf zu machen: "Die Sicherheitsbehörden haben keine Glaskugel." Der Eindruck, dass Behördenversagen für das Attentat verantwortlich sei, ist Jäger zufolge falsch. Allein in NRW erhalte der Verfassungsschutz wöchentlich bis zu 20 Terrorhinweise, es gebe über 220 Gefährder im Land. All jene zu überwachen, sei nicht möglich. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung würde pro Person mindestens 30 Beamte binden. Und im Fall Amri hätten sich nicht einmal konkrete Anschlagsvorbereitungen nachweisen lassen.

Anschläge wie in Berlin oder London ließen sich kaum vermeiden: "Alles, was es dazu braucht sind Alltagsgegenstände." Es handele sich um Low-Tech-Terrorismus in einer High-Tech-Welt. Gleichwohl gelte es, Lehren zu ziehen.

Burkhard Freier, der Leiter des Verfassungsschutzes in NRW, vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Fall Amri.

Burkhard Freier, der Leiter des Verfassungsschutzes in NRW, vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Fall Amri.

Foto: dpa, fg abl

Auch Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschutzes in NRW, hat vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Man habe nicht gedacht, dass Amri jemand sei, der einen Anschlag begeht, sagte Freier. In NRW gebe es mehrere ähnliche Gefährder.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz war im Fall Amri nach eigenen Angaben nicht darüber informiert, das die Berliner Behörden die Überwachung des Weihnachtsmarktattentäters aufgegeben hatten. "Wir haben nicht erfahren, dass die Observation eingestellt wurde", sagte Freier.

Die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden müsse sich künftig deutlich verbessern. "Es muss künftig klar sein, wer wann was weiß", sagte Freier. Klar sei aber auch, dass in diesem speziellen Fall das Landeskriminalamt mehr Erkenntnisse gehabt habe als der Landesverfassungsschutz.

Zugleich stellte Freier klar, dass Amri kein V-Mann des Verfassungsschutzes war. "Wir sprechen keine Gefährder an und auch niemanden, der in einem Ermittlungsverfahren ist — das ist tabu", sagte Freier in der Zeugenvernehmung.

Freier verteidigte die Entscheidung, Amri nicht in die höchstmögliche Gefährderkategorie eingestuft zu haben, obwohl er mehrmals Moscheen besuchte, die als radikalsalafistisch galten und zum Teil inzwischen verboten sind. Dazu sagte Freier, wenn Amri nicht nur geredet hätte, sondern tatsächlich auch gehandelt, sich etwa eine Kalaschnikow besorgt hätte, dann wäre der Schritt zur Handlung vollzogen gewesen. Zudem gebe es in NRW "noch mindestens ein Dutzend solcher Leute wie Amri".

Freier gab zugleich einen Einblick, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Islamisten zu überwachen. Insgesamt gebe es 73 Kriterien, wenn davon etwa 70 erfüllt seien, dann werde er mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Dazu zähle etwa die Frage, ob es sich um einen Anführer oder Mitläufer handele, ob er sich im Internet nach Waffen oder Bauformeln erkundige, ob er in einer gewaltbereiten Szene unterwegs sei, Kontakte zu IS-Kämpfern in Syrien halte oder eine kriminelle Vorgeschichte habe.

"Viele Konvertiten der Salafisten-Szene zuvor kriminell"

"Die meisten Konvertiten der Salafisten-Szene waren zuvor kriminell", sagte Freier. Und Amri sei zwar äußerst unstet und kriminell gewesen, aber niemand, bei dem man davon ausgehen konnte, "dass er morgen einen Anschlag begeht". Der Schritt von der Gesinnung zur Tat sei nicht absehbar gewesen.

Die Stimmung in der Behörde nach dem Anschlag beschrieb Freier so: "Wieder eine Person, die wir vom Verfassungsschutz gesehen haben — und trotzdem konnten wir den Anschlag nicht verhindern." Das sei für einen Nachrichtendienst nicht einfach zu verstehen.

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