Fall Rainer Wendt Innenminister Jäger sieht keine Schuld bei sich

Düsseldorf · In der Akte des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt fehlen Vermerke über eine Freistellung. Laut Innenminister Ralf Jäger gab es lediglich mündliche Absprachen. Der damalige Innenminister Ingo Wolf weiß nach eigener Aussage von keiner Absprache.

 Innenminister Ralf Jäger hat im Landtag zum Fall Wendt ausgesagt.

Innenminister Ralf Jäger hat im Landtag zum Fall Wendt ausgesagt.

Foto: dpa, bt pil

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat jegliche Verantwortung in der "Causa Wendt" von sich gewiesen. "Ich habe nie mit Herrn Wendt über seine Freistellung und seine Besoldung gesprochen", betonte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss. "In seiner Polizeiakte findet sich kein entsprechender schriftlicher Vermerk über seine Freistellung", so Jäger weiter.

Vielmehr hätte die Sichtung Polizeiakte des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) bisher den Eindruck erweckt, dass es über seine Tätigkeiten nur mündliche Absprachen während der Amtszeit der Regierung Jürgen Rüttgers (CDU) und dem damaligen Innenminister Ingo Wolf (FDP) gegeben habe, sagte Staatssekretär Bernhard Nebe. Mit wem und weshalb diese getroffen worden sein könnten, sei Gegenstand des Verwaltungsermittlungsverfahren.

Ingo Wolf: "Keine Absprache zur Freistellung"

Ingo Wolf erklärte hingegen, dass die Teilzeitbeschäftigung von Herrn Wendt 2001 unter Rot-Grün begründet worden sei. "Zwischen Herrn Wendt und mir hat es keine Absprachen zu einer Freistellung gegeben."

Grünen-Fraktionschef Mehrdad Mostofizadeh sieht im Fall Wendt mehrere Personen in der Pflicht: "Wendts Umgang mit der Affäre ist peinlich. Innenminister Jäger muss jetzt aufklären und Konsequenzen ziehen. Da die Regelung für Wendt aber in der Amtszeit des FDP-Innenministers Ingo Wolf gefunden wurde, muss auch bei ihm strafrechtlich geprüft werden."

Wendt (60) steht in der Kritik, weil er jahrelang als Polizist Beamtensold kassierte, ohne als solcher gearbeitet zu haben. Darüber hinaus erhielt er durch Gremien-Tätigkeiten Nebeneinkünfte in Höhe von rund 77.000 Euro im Jahr, 50.000 Euro davon allein von der Axa. Deshalb wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet — auch weil er die Nebeneinkünfte offenbar nicht seinem Dienstherren, dem Land NRW, gemeldet hatte. "Beamte sind dazu verpflichtet, das anzuzeigen ", so Jäger.

Im schlimmsten Falls muss Wendt seine Nebeneinkünfte zurückzahlen. Seine Pensionsansprüche zu verlieren, drohe ihm aber wohl nicht, heißt es.

(csh)
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