Verfassungsgerichtshof Münster Finanzhilfen für klamme Städte: Land droht Niederlage

Münster · Dem Land droht vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster erneut eine Schlappe in Sachen Gemeindefinanzen. Während manche Städte nachweislich zu viel Geld vom Land bekommen hätten, hätten andere zu wenig erhalten, argumentierte die Gerichtspräsidentin.

Bei den Geldspritzen für Kommunen durch das Stärkungspaktgesetz hat NRW nach Auffassung von Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts somit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Geklagt hat als einzige die Stadt Oer-Erkenschwick im Kreis Recklinghausen. Sie hatte 2011 und 2012 insgesamt rund 6 Millionen Euro aus dem Landestopf zu wenig erhalten und fordert dafür einen Ausgleich. Grund waren falsche Berechnungen, die erst ab 2013 korrigiert wurden, um die jährlich 350 Millionen Euro Hilfen für finanzschwache Kommunen zu verteilen.

Dass die Berechnungen fehlerhaft waren, war in der mündlichen Verhandlung auch nicht strittig. Meinungsverschiedenheiten gab es bei den Streitparteien über die Folgen: Die Landesregierung will wegen des Vertrauensschutzes die Zuweisungen für die Jahre 2011 und 2012 nicht rückwirkend verändern. Auch Verrechnungen der zu viel bzw. zu wenig gezahlten Summen mit den nächsten Jahren lehnt Düsseldorf ab.

Das hatte die Gerichtspräsidentin unter Hinweis auf eine ähnliche Entscheidung des Gerichtshofs zum Wohngeld vorgeschlagen.

Eine Aufstockung des mit 350 Millionen Euro pro Jahr gedeckelten Hilfsprogramms sei keine Lösung, sagte ein Ministeriums-Vertreter. Oer-Erkenschwick als Klägerin versteht diese starre Haltung nicht. Es gehe doch nur um insgesamt 60 Millionen Euro, die falsch verteilt worden seien. "Wenn man das gesamte Paket betrachtet, müsste die Aufstockung um diese Summe doch möglich sein", sagte der Anwalt der Stadt.

Das Land wies darauf hin, dass das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Haushalte 2011 schnell und in Kenntnis von Mängeln verabschiedet worden sei, weil damals ersten Gemeinden die Pleite drohte. "Wir hatten konkrete Indizien zu diesem Zeitpunkt. Die ersten Banken hatten signalisiert, dass sie finanzschwachen Kommunen keine Kredite mehr geben würden", sagte ein Vertreter des Innenministeriums. Somit gebe es für den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot einen Grund.

Eine Entscheidung über die Beschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick will das Gericht später verkünden, einen Termin hat es noch nicht genannt.

(lnw)
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