Frauenförderung in NRW Druck auf klagewillige Beamte

Düsseldorf · Mit ihren Vorgaben für die Frauenförderung ist NRW schon viermal vor Gericht gescheitert, weil sie in bestimmten Fällen Männer benachteiligt. Jetzt drohen Vorgesetzte Betroffenen, die sich wehren wollen.

 36 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in NRW haben inzwischen Rechtsmittel gegen die neue Frauenförderung eingelegt.

36 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in NRW haben inzwischen Rechtsmittel gegen die neue Frauenförderung eingelegt.

Foto: dpa

Acht Monate vor der NRW-Wahl gerät die rot-grüne Landesregierung wegen ihrer Vorgaben für eine verschärfte Frauenquote in Bedrängnis. In den Behörden des Landes üben Vorgesetzte Druck auf Mitarbeiter aus, die gegen das neue Dienstrecht klagen wollen. 36 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in NRW haben inzwischen Rechtsmittel gegen die neue Frauenförderung eingelegt, wie Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) jetzt in der noch unveröffentlichten Antwort auf eine Frage von FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel erklärt. Vier dieser Mitarbeiter waren bereits vor Gericht erfolgreich.

Frauen müssen bevorzugt werden

Im öffentlichen Dienst des Landes gilt seit Juli, dass Frauen innerhalb einer bestimmten Beurteilungsspanne selbst bei schlechterer Qualifikation bevorzugt befördert werden müssen. Ziel ist ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen. Nach wachsender Kritik von Juristen, aus der Opposition und selbst aus der SPD fordert die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG), die das Personal der Finanzverwaltung vertritt, Schadenersatz für Beamte, die wegen der Frauenförderung bei Beförderungen nicht berücksichtigt wurden. Laut DSTG zeichnen sich Forderungen in Millionenhöhe ab.

Dennoch ist "die Landesregierung von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung überzeugt", wie Walter-Borjans schreibt. Er räumt aber ein: "Es liegt in der Natur der Sache, dass einige persönlich betroffene Männer die Norm kritisch sehen."

Das ist eine sehr vorsichtige Beschreibung der Konflikte, die das neue Dienstrecht in den Behörden auslöst. Christoph Arnold, auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt der Bonner Kanzlei Krumbein & Arnold, berichtet: "Bei mir waren schon eine ganze Reihe von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in NRW. Viele haben mir unabhängig voneinander berichtet, dass ihre Vorgesetzten massiv Druck ausgeübt haben, damit die Betroffenen von einer Klage absehen."

So sollen Vorgesetzte ihre Beamten darauf hingewiesen haben, dass eine Klage auch die Beförderung von Kollegen verhindern würde und deshalb unkollegial sei. Anderen soll zu verstehen gegeben worden sein, dass eine solche Klage für ihre weitere Karriere nicht förderlich sei. Arnold: "Ich verstehe nicht, wie gerade Vorgesetzte im öffentlichen Dienst ihre Mitarbeiter vor dem Rechtsweg warnen können. Das ist nicht nur juristisch fragwürdig, das ist auch ein ganz schlechter Führungsstil." Zwei Polizisten haben entsprechende Drohungen gegenüber unserer Redaktion bestätigt.

Benachteiligung soll beendet werden

Die Landesregierung erklärte auf Anfrage, ihr seien derartige Fälle nicht bekannt. Man wolle "die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst beenden. An diesem Ziel halten wir fest", erklärte ein Sprecher. Auch Manfred Lehmann, dem Landesvorsitzenden der DSTG, sind solche Drohungen noch nicht zu Ohren gekommen. Er sagt aber: "In Einzelfällen weisen die Behörden klagewillige Betroffene darauf hin, dass sie sich mit einer Klage selbst schaden. Zum Beispiel dann, wenn ihre Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist und eine Klage diese spätere Beförderung erheblich verzögern würde."

Witzel kommentiert die Lage so: "Sobald benachteiligte Männer klagen, bricht das rot-grüne System der ungerechten Frauenquote zusammen. Es ist ein Skandal, wenn Männer von Behörden mit Druck daran gehindert werden, ihr Recht einzuklagen. Solche Einschüchterungen gehören abgestellt."

(tor)
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