Nordrhein-Westfalen Gemeindefinanzen — Verfassungsgerichtshof weist Klage ab
Münster · Sie wollten einen größeren Anteil an Steuergeldern. Mit einer entsprechenden Klage sind zahlreiche NRW-Gemeinden nun allerdings gescheitert.
10.05.2016
, 11:45 Uhr
Das von ihnen angegriffene Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2012 sei verfassungskonform, entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Münster.
Die klagenden 80 Kommunen sahen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt. Die Verfassungsrichter entschieden jedoch, das Land habe seinen Spielraum genutzt und die Mittel dabei gerecht verteilt.
(Az.: VerfGH 19/13 und VerfGH 24/13).