Bezirksregierung Köln will Blanko-Zustimmung Inklusion: Empörung über Schulaufsicht

Düsseldorf · Die Bezirksregierung Köln hat in einem Rundschreiben die Schulträger im Regierungsbezirk aufgefordert, dem gemeinsamen Unterricht des Großteils der behinderten mit nicht behinderten Kindern generell zuzustimmen, und damit Empörung ausgelöst.

 Bei der Inklusion geht es um den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder.

Bei der Inklusion geht es um den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder.

Foto: dpa, hka jhe

In den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung sei "in der Regel zusätzliche sächliche oder personelle Ausstattung nicht vonnöten", heißt es zur Begründung in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt.

In NRW fallen gut zwei Drittel aller Kinder mit Förderbedarf unter einen dieser Schwerpunkte. Man wolle, heißt es weiter, "den mit der Einholung von Zustimmungserklärungen verbundenen Verwaltungsaufwand begrenzen". Ein Vordruck für die Schulträger (meist sind das die Kommunen) liegt dem Brief bei. Demnach geht es um Unterricht an Gymnasien, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschaftsschulen und Berufskollegs.

Die Bezirksregierung verweist in ihrem Schreiben auch auf Paragraf 20 des Schulgesetzes. Demnach richtet die Schulaufsicht (also die Bezirksregierungen) gemeinsamen Unterricht "mit Zustimmung des Schulträgers" ein — "es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet".

"Diese Aufforderung zum Blankoscheck missachtet jede pädagogische Verantwortung", sagte Peter Silbernagel, Landeschef des Philologenverbands: "Es ist unerträglich, zur Verwaltungsvereinfachung sächliche und personelle Erfordernisse vom Tisch zu wischen." Bereits jetzt klagten viele Lehrer, sie seien unzureichend auf die Inklusion vorbereitet; oft fehle etwa eine doppelte Lehrerbesetzung im Unterricht. Ein Ministeriumssprecher kündigte Gespräche mit der Bezirksregierung an: Man werde "der Sache nachgehen".

(fvo)
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