Debatte im NRW-Landtag Kann bald jeder Ministerprädsident werden?

Düsseldorf · Viele politische Schwergewichte könnten in NRW nicht einmal theoretisch Ministerpräsident werden - falls sie nämlich kein Mandat im Landtag haben. Diese Verfassungsvorgabe steht nun zur Debatte.

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Foto: dpa, Martin Gerten

Muss der nächste Regierungschef Nordrhein-Westfalens unbedingt dem Landtag angehören? Das steht jetzt in der Verfassungskommission des Parlaments auf dem Prüfstand.
Derzeit werde diese Frage auch innerhalb der Parteien noch sehr unterschiedlich beantwortet, berichtete der Sprecher der SPD in der Kommission, Hans-Willi Körfges, am Dienstag in Düsseldorf.

Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag einen Ministerpräsidenten aus seiner Mitte wählt. Dagegen macht das Grundgesetz keine entsprechenden Vorgaben für die Bundeskanzlerwahl. Der Kanzler muss weder Mitglied des Bundestags noch einer Partei sein.

Auch der Landtag denke jetzt darüber nach, den "Suchraum für Ministerpräsidenten" zu erweitern, sagte der Vizevorsitzende der SPD-Fraktion. "Muss man nicht alle, die es könnten, wählbar machen?" Diese Frage sei aber noch offen und werde "ohne Aktualitätsbezug" zur amtierenden Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) diskutiert.

Die SPD ist also noch unentschlossen, die Grünen sind für eine Änderung, die FDP ist dagegen. "Für künftige Regierungen kann es vorteilhaft sein, wenn das Personalangebot breiter wäre", argumentierte der Vizefraktionschef der Grünen, Stefan Engstfeld. FDP-Landespartei- und Fraktionschef Christian Lindner hielt dagegen: "Der Ministerpräsident sollte weiter aus der Mitte des Landtags gewählt werden müssen. Das stärkt auch die Bedeutung von Landesparlament und Landtagswahl." Offenbar mache sich die SPD Sorgen über die Nachfolge von Kraft.

Die Verfassungskommission des Landtags arbeitet seit vergangenem November an einer Modernisierung der Landesverfassung. Unabhängig von den langfristigen Beratungen des Gremiums möchte die SPD-Fraktion eine Frage vorzeitig entscheiden: die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Damit sollen Splittergruppen aus den Parlamenten herausgehalten werden. Im Gespräch ist eine Drei-Prozent-Hürde.

Mit einer Verfassungsänderung soll die Wahlrechtsnovelle - nach Schlappen in früheren Jahren - gerichtsfest gemacht werden. Dies müsse aber mit reichlich Abstand vor der nächsten Kommunalwahl 2020 geschehen, damit eventuelle Klagen bis dahin entschieden seien, sagte Körfges.

(lnw)
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