Kommunalwahlen Verfassungsrichter beraten über 2,5-Prozent-Hürde in NRW

Münster · Die 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW soll verhindern, dass in Gemeinderäten zu viele Splitterparteien sitzen. Ob das rechtmäßig ist, darüber verhandelt nun der Verfassungsgerichtshof in Münster. Geklagt hatten mehrere Parteien.

 Briefkasten am NRW-Verfassungsgericht in Münster (Archivbild).

Briefkasten am NRW-Verfassungsgericht in Münster (Archivbild).

Foto: dpa

Der Klausel zufolge müssen Parteien in Nordrhein-Westfalen seit 2016 mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erreichen, um Vertreter in Gemeinderäte und Kreistage schicken zu können. Sieben Antragsteller wehren sich gegen diese Hürde - darunter sind etwa die Piraten und die Linke. Sie sehen darin eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.

Die Einführung der Klausel war nach Ansicht von SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Kommunalvertretungen arbeitsfähig zu halten. Das Bundesverfassungsgericht und mehrere Verfassungsgerichtshöfe in den Ländern hatten in der Vergangenheit eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Am Dienstag ist der erste Verhandlungstermin in NRW.

(oko)
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