Abgelehnter Asylantrag Kosovaren lassen sich zurückfliegen

Düsseldorf · 130 Menschen aus dem Kosovo sind gestern von Düsseldorf aus in die Hauptstadt Pristina zurückgeflogen worden. Die Kosovaren, die nach Ablehnung des Asylantrags ausreisepflichtig gewesen seien, hätten das Angebot angenommen und sich für eine kurzfristige und freiwillige Ausreise entschieden, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD).

Es handele sich um den ersten vom Land organisierten und finanzierten Charterflug in die Hauptstadt des Kosovo. Der Minister schloss nicht aus, dass weitere Flüge folgen werden. Darüber hinaus würden weiterhin zwangsweise Menschen in den Kosovo zurückgeflogen, die nicht freiwillig zurückkehren wollten.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres haben in NRW 3978 Kosovaren einen Erstantrag auf Asyl gestellt; im ersten Quartal 2014 waren es 186. Der Kosovo lag damit vor Syrien an der Spitze der Herkunftsländer. Laut Jäger sind viele Menschen aus diesem Balkanstaat - überwiegend Roma - in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Deutschland gekommen. Sie seien Opfer von Schleusern mit falschen Versprechungen geworden. Die überwiegende Mehrheit habe keine Bleibeperspektive; nur in 0,2 Prozent der Fälle sei der Asylantrag bewilligt worden. Die abgelehnten Asylbewerber seien gesetzlich verpflichtet, Deutschland zu verlassen.

Die Asylanträge der Kosovaren werden laut Jäger vom Bundesamt für Migration beschleunigt bearbeitet, so dass innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung getroffen werden kann. Dies habe allerdings zur Folge, dass Menschen aus anderen Regionen zum Teil mehr als sechs Monate auf eine Entscheidung warten müssten. Das Bundesamt für Migration, das die Anträge prüft, müsse deutlich mehr Personal erhalten, so Jäger. Er forderte zudem, dass in künftige EU-Beitrittsverhandlungen mit Balkanstaaten die jeweiligen Lebensbedingungen der Roma einbezogen werden müssten. Wegen der inzwischen wieder rückläufigen Zahlen von Kosovaren sind in NRW fünf Notunterkünfte geschlossen worden, die im Februar eingerichtet worden waren.

Abgelehnte Asylbewerber, die wegen Fluchtgefahr in Abschiebehaft kommen, sollen in Kürze in die ehemaligen Justizvollzugsanstalt Büren (Westfalen) gebracht werden. Bislang werden Abschiebehäftlinge im Wege der Amtshilfe in Brandenburg untergebracht. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Abschiebe- und Strafgefangene nicht in dieselbe Einrichtung kommen dürfen.

(RP)
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