Bericht des Landesrechnungshofs NRW zahlte zu viel Geld an Lehrer

Düsseldorf · Der Landesrechnungshof stellte bei einer Stichprobe fest, dass den Lehrern mehr als ein Drittel der abgerechneten Mehrarbeit nicht hätte vergütet werden dürfen. Auch die Kunstsammlung NRW muss sich harsche Kritik gefallen lassen.

 Unterricht in einer Schulklasse (Symbolbild).

Unterricht in einer Schulklasse (Symbolbild).

Foto: dpa, fve wst rho

Die Lehrer an NRW-Schulen haben sich in größerem Umfang zu Unrecht Überstunden bezahlen lassen. "Mehr als ein Drittel der abgerechneten Mehrarbeitsstunden hätte nicht vergütet werden dürfen", stellte Landesrechnungshof-Präsidentin Brigitte Mandt am Dienstag bei der Vorstellung ihres Jahresberichtes fest. Kurios: Ein erheblicher Teil der Mehrarbeit wurde für Unterrichtstätigkeiten während der Ferien abgerechnet.

In einer Stichprobe hatte der Landesrechnungshof das Schuljahr 2012/2013 untersucht. In diesem Zeitraum wurden den Lehrern für mehr als eine Million Überstunden 25,8 Millionen Euro gezahlt — laut Landesrechnungshof gut neun Millionen Euro davon zu Unrecht. Mandt schloss nicht aus, dass der Missstand sich bis in die Gegenwart fortsetzt. "Das haben wir nicht untersucht", sagte Mandt.

Bei der Schuldfrage zeigt der Landesrechnungshof aber nicht auf die Lehrer. Hauptursache seien vielmehr praxisferne und schwer verständliche Vorgaben aus einem Erlass, der die Überstundenvergütung regelt und der aus dem Jahr 1979 stammt. So seien Überstunden oft nicht mit Ausfallstunden verrechnet worden, regelmäßig anfallende Überstunden auch für die Ferien angesetzt worden und fälschlicherweise auch die Mehrarbeit für Verwaltungstätigkeiten vergütet worden, obwohl dies nur für unterrichtsbedingte Mehrarbeit vorgesehen ist. Die Rechnungsprüfer empfehlen eine Überarbeitung des Erlasses sowie eine bessere Beratung der Schulen bei der Umsetzung. Das Schulministerium erklärte, diesen Empfehlungen nachkommen zu wollen. Die Rückzahlung zuviel gezahlter Vergütungen steht bislang nicht zur Diskussion.

Prüfer vermissen Konzept bei der Kunstsammlung NRW

Scharfe Kritik vom Landesrechnungshof muss sich auch die Kunstsammlung NRW gefallen lassen. Der landeseigenen Sammlung fehle ein schlüssiges Konzept und sie arbeite nicht wirtschaftlich genug, meinen die Rechnungsprüfer. Das bisherige Konzept entspräche "nicht vollständig den Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes". Der Rechnungshof empfiehlt der Kunstsammlung, sowohl für das Museum wie für die Sammlung ein schriftliches Konzept zu erstellen und mit der Landesregierung "konkrete Ziele" zu vereinbaren — etwa für die Besucherzahlen oder die Zahl der Ausstellungen.

Aus Sicht des Rechnungshofs nutzt die Kunstsammlung außerdem das angemietete Schmela-Haus nur unzureichend. Die Miete liege deutlich oberhalb der örtlichen Vergleichsmiete. Unter wirtschaftlichen Aspekten sei zu prüfen, ob das Schmela-Haus weiterhin von der Kunstsammlung angemietet werden soll. Laut Mandt sei die Miete sehr hoch, außerdem fänden in dem Gebäude nur wenige Veranstaltungen statt.

Das damalige SPD-geführte Familien-, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Sportministerium erklärte in einer Stellungnahme, dass mit der neuen Leitung der Kunstsammlung, Susanne Gaensheimer, Gespräche über die kritisierten Punkte geführt werden sollten. Kennzahlen zur Arbeit der Kunstsammlung seien allerdings bereits vorhanden.

Der im April 2015 erfolgte Umzug des damals noch von Ralf Jäger (SPD) geführten Innenministeriums in die Räumlichkeiten der ehemaligen WestLB ist für die Rechnungsprüfer Verschwendung von Steuergeldern. Die angemietete Fläche habe sich dadurch von rund 27.000 auf 52.000 Quadratmeter vergrößert, was die Kosten um jährlich 700.000 Euro in die Höhe getrieben habe. Ein Neubau wäre laut Landesrechnungshof günstiger gewesen, zumal für das Ministerium längst ein bedarfsgerecht errichteter Neubau an der Völklinger Straße vorgesehen gewesen sei. Vor diesem Hintergrund sei der Umzug in die ehemalige WestLB-Zentrale "sachlich nicht nachvollziehbar".

(tor, B.M.)
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