Landtagswahl in NRW Fehler auf FDP-Landesliste kostet Kandidaten Landtagsmandat

Düsseldorf · Bei der FDP ist es bei der NRW-Landtagswahl zu einer Panne gekommen, zwei Namen wurden verwechselt. Dadurch ist die falsche Kandidatin in den Landtag gewählt worden. Sie will ihr Mandat nicht annehmen, doch dem Opfer der Verwechslung nützt das nichts mehr.

 Ein Kuvert mit NRW-Briefwahlunterlagen wird in die Urne geworfen.

Ein Kuvert mit NRW-Briefwahlunterlagen wird in die Urne geworfen.

Foto: dpa

Die durch parteiinternen Beschluss auf die Plätze 24 und 48 gesetzten Kandidaten waren bei der Einreichung der Liste vertauscht und in dieser falschen Fassung vom Landeswahlausschuss zugelassen worden. Der Fehler war schon vor einigen Wochen aufgefallen, ließ sich aber nicht mehr beheben.

Martina Hannen, die auf der Landesliste nun auf Platz 24 geführt wurde, hatte bereits angekündigt, das Mandat nicht anzunehmen. Mit Listenplatz 24 wäre sie angesichts des guten FDP-Ergebnisses tatsächlich in den Landtag eingezogen. Allerdings kann sie ihren Platz nicht mit dem Kandidaten tauschen, der eigentlich auf Platz 24 gestanden hätte. Die nächsten Kandidaten auf der Liste rücken in der vorgesehenen Reihenfolge nach.

Nach Ansicht von Verfassungsrechtler Janbernd Oebbecke bleiben in einem solchen Fall nur zwei Optionen: "Entweder der Fehler hat keine Konsequenzen oder die Wahlprüfung durch den Landtag oder das Landesverfassungsgericht kommen zu dem Schluss, dass es Neuwahlen geben muss."

Dafür müsste jedoch eine Verfälschung des Wählerwillens als sehr wahrscheinlich eingeschätzt werden. "Das wird man hier kaum annehmen können", meint Oebbecke. Die FDP selbst sieht die Rechtmäßigkeit der Wahl nicht gefährdet.

(lnw)
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