Gesetzesnovelle NRW schafft Lateinpflicht für Lehrer ab

Düsseldorf · Studierende, die ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen anstreben, müssen künftig keine Kenntnisse mehr in Latein nachweisen. In den Fächern Geschichte und Philosophie reicht das Kleine Latinum aus.

 Cicero hatte der Welt viel zu sagen. Aber muss man ihn auf Latein lesen können.

Cicero hatte der Welt viel zu sagen. Aber muss man ihn auf Latein lesen können.

Foto: dpa/Reichwein (Montage)

Das sieht die Novelle des Lehrerausbildungsgesetzes vor, die Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) vorgestellt hat. Lehramtsstudenten, die noch nach altem Recht ihr Studium mit dem Staatsexamen abschließen wollen, aber zeitlich in Verzug geraten sind, können aufatmen: Die Frist wird für alle Studierenden um ein Jahr auf Herbst 2017 beziehungsweise 2018 verlängert. Nach Angaben von Löhrmann sind allein an der Universität Köln 1800 Studierende betroffen. In Härtefällen kann die Frist bis zum Examen sogar noch um bis zu zwei weitere Jahre gestreckt werden.

Neu ist auch, dass das bisherige Eignungs- und das Orientierungspraktikum von jeweils vier Wochen zu einem neuen Praktikum zusammengelegt werden, das 25 Tage umfasst. Zudem soll das Berufsfeldpraktikum am Ende des Bachelorstudiums in Zukunft in der Regel außerhalb von Schulen absolviert werden. Das fünfmonatige Praxissemester im Masterstudium soll lediglich "optimiert" werden.

Mit der Gesetzesnovelle soll Fachhochschulabsolventen der Seiteneinstieg in das Lehramt an Berufskollegs erleichtert werden. Demnach muss künftig keine zweite Fremdsprache mehr nachgewiesen werden. Außerdem soll die Anrechnung von Leistungen aus dem Fachhochschulstudium erleichtert werden. Damit hofft die Landesregierung, den Fachlehrermangel an den Berufskollegs beheben zu können.

(hüw)
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