NRW Kabinett beschließt Mietpreisbremse — Klagen angekündigt

Düsseldorf · Eine Mietpreisbremse soll ab dem 1. Juli in 22 NRW-Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt einkommensschwache Mieter schützen. Eine entsprechende Verordnung hat das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen.

NRW: In diesen Städten kommt die Mietpreisbremse
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Foto: dpa

Demnach darf die Miete bei Neubelegung einer Wohnung nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

NRW gehört mit Berlin und Hamburg zu den ersten Ländern, dis von der bundesgesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen. Der Bundestag hatte im März die Einführung einer Mietpreisbremse in den Ländern ermöglicht. Der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Immobilienverband Deutschland haben bereits Klagen angekündigt.

In NRW soll die Mietpreisbremse vor allem entlang der Rheinschiene und in großen Universitätsstädten sprunghafte Erhöhungen verhindern. Der vielerorts von massiven Leerständen geprägte Wohnungsmarkt des Ruhrgebiets bleibt außen vor. Die Länder dürfen Regionen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, für fünf Jahre festlegen. Bei Erstbezug oder nach grundlegender Renovierung gilt sie nicht. Hier sehen Sie die Liste der NRW-Städte, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wird.

NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD) sieht in dem Instrument eine deutliche Verbesserung der Mieterrechte. "Wir wollen so verhindern, dass weniger einkommensstarke Mieter aus Städten wie Köln oder Düsseldorf verdrängt werden und wir Quartiere nur für Besserverdienende bekommen", teilte er mit.

Genau das zweifeln Eigentümer- und Maklerverbände aber an. "Der Vermieter wird sich, wie bisher, den solventesten Mieter aussuchen", stellte der Verbandsdirektor von Haus und Grund Rheinland, Erik Amayam, fest. "Gewinner werden Gutverdiener sein, die zukünftig weniger Miete zahlen müssen und sich größere Wohnungen leisten können."

Auch der Immobilienverband Deutschland sieht in der Mietpreisbremse ein falsches Signal. "Die Rechnung ist ganz einfach", argumentierte der stellvertretende Vorsitzende des Verbands West, Axel Quester. "Investiert wird, wenn sich die Investitionen lohnen. Sie rechnen sich aber nur, wenn genügend Spielraum für Mieterhöhungen da ist."

Beide Verbände sehen Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit und den Rechtsfrieden zwischen Mietern und Vermietern erheblich gefährdet und wollen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Außerdem zweifeln sie die Aussagekraft der Mietspiegel an.

NRW hatte schon vor einem Jahr Erhöhungen bei bestehenden Mietverträgen in 59 Kommunen gedeckelt. Dort dürfen die Kaltmieten seitdem nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen - zuvor waren es 20 Prozent.

(lnw)
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