SPD-Mann soll Mutter verprügelt haben NRW-Landtag will Immunität von Gerd Stüttgen aufheben

Düsseldorf · Weil er seine eigene Mutter misshandelt haben soll, will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den SPD-Politiker Gerd Stüttgen erheben. Jetzt hat der Rechtsausschuss des NRW-Landtages für die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten gestimmt.

 Der Landtag in Düsseldorf

Der Landtag in Düsseldorf

Foto: Bretz

Der Rechtsausschuss des NRW-Landtages hat am Freitag in geheimer Sitzung einstimmig für die Aufhebung der Immunität des SPD-Parlamentariers Gerd Stüttgen (50) gestimmt. Das bestätigten mehrere Sitzungsteilnehmer unserer Redaktion. In 14 Tagen soll der Landtag die Immunität offiziell aufheben.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg soll der Politiker im Oktober 2015 im Streit mit seiner 78-jährigen Mutter deren Kopf auf das Armaturenbrett eines Autos gestoßen haben. Danach soll er ihren Kopf gegen die Wand eines Aufzugs geschlagen und ihr Haarbüschel ausgerissen haben. Stüttgen hatte mehrfach seine Unschuld beteuert und nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Ämter ruhen lassen. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg will Anklage wegen zweifacher Körperverletzung gegen den Politiker erheben und hat das Landtagspräsidium um Aufhebung der Immunität Stüttgens gebeten.

Stüttgen rutschte Anfang des Jahres im Nachrückverfahren über die Reserveliste in den NRW-Landtag. Politisch gilt er in seiner Heimatstadt Arnsberg inzwischen als isoliert. Bei der Vorauswahl zur Kandidatur für die kommende Landtagswahl ließ sein Stadtverband ihn abblitzen.

Ein SPD-Innenpolitiker, der an der Entscheidungsfindung des Rechtsausschusses über die Aufhebung der Immunität Stüttgens beteiligt ist, sagte: "Wir haben gar keine andere Wahl. Die Staatsanwaltschaft muss die Vorwürfe aufklären dürfen." Ein CDU-Parlamentarier: "Das ist nach dem Fall Petra Hinz nun schon das zweite gravierende Personalproblem der NRW-SPD". Die Essener Bundestagsabgeordnete Hinz war kürzlich mit einem gefälschten Lebenslauf aufgeflogen und will nun ihr Bundestagsmandat aufgeben.

Die Geschäftsordnung des Landtages sieht vor, dass die Landtagspräsidentin bei ihr eingegangene Ersuchen zur Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages mit der Bitte um Beratung und Vorlage einer Beschlussempfehlung für das Plenum weiterleitet. Der Rechtsausschuss berät in vertraulicher Sitzung. Der betroffene Parlamentarier wird nicht angehört.

Zuletzt hatte der NRW-Landtag die Immunität des Piraten-Parlamentariers Daniel Düngel aufheben müssen. Ihm wurde vorgeworfen, zu einer illegalen Demonstration aufgerufen zu haben.

(tor)
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