Direktoren sollen Gehalt offenlegen Walter-Borjans droht sechs Sparkassen-Chefs

Düsseldorf · NRW-Sparkassen müssen die Bezüge ihres Spitzenpersonals veröffentlichen. Sechs davon weigern sich. Der NRW-Finanzminister will sie nun dazu zwingen. Der Neusser Sparkassen-Vorstand etwa verdient 455.900 Euro.

 Norbert Walter-Borjans, Finanzminister in NRW.

Norbert Walter-Borjans, Finanzminister in NRW.

Foto: Picture Alliance

Von den 105 Sparkassen in NRW verweigern sechs die vollständige Veröffentlichung ihrer Vorstands- und Verwaltungsratsbezüge. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Vorlage des NRW-Finanzministeriums für den Haushalts- und Finanzausschuss hervor. Demnach weisen die Sparkassen Kleve, Wermelskirchen, Fröndenberg, Rheine, Werne und Wuppertal die Bezüge nur teilweise oder gar nicht aus.

Seit 2009 fordert das Transparenzgesetz von den Sparkassen, "die gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung" zu veröffentlichen. Die Kommunen als jeweilige Träger müssen darauf hinwirken. Zwei Jahre später hatten erst 44 der 105 Sparkassen die Gehälter vollständig veröffentlicht.

Walter-Borjans erhöht den Druck

Seither erhöht NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Druck. 2013 stieg die Zahl der Sparkassen mit vollständiger Veröffentlichung auf 76. Der Minister sagte unserer Redaktion: "Wir werden nicht locker lassen, bis das bei allen der Fall ist." Er will nun gezielt auch die sechs noch verbliebenen Institute auf Linie zwingen. Seine Taktik: Sparkassen-Vorstände und -Verwaltungsräte sollen sich bei Neu- oder Wiederbestellungen selbst zur Veröffentlichung ihrer Bezüge verpflichten.

In der Vorlage droht der Minister: "Bei fehlendem Einverständnis der betroffenen Vorstandsmitglieder darf keine Neu- oder Wiederbestellung erfolgen." Andernfalls "würde die Sparkassenaufsicht hiergegen mit aufsichtsrechtlichen Mitteln vorgehen." Beim Verwaltungsrat hätten die Kommunen als Träger dasselbe sicherzustellen. "Eine nachträgliche Nichterfüllung der Transparenzverpflichtung führt zur Abberufung aus dem Verwaltungsrat", kündigt Walter-Borjans an.

"Informationsanspruch der Öffentlichkeit"

Zusätzlich ließ er über seine Sparkassenaufsicht einzelne Kassen der "schwarzen Liste" und deren Trägerkommunen anschreiben. In einem Schreiben heißt es: "Der besondere Informationsanspruch der Öffentlichkeit, und hier insbesondere der Bürger der Stadt Wermelskirchen, ist nicht erfüllt worden." Ein ähnlicher Brief ging nach Kleve.

Die Sparkasse Kleve begründet die unvollständige Veröffentlichung ihrer Verwaltungsratsbezüge mit Altverträgen: "Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung der einzelnen Mitglieder, die vor der Gesetzesänderung in das Amt gewählt wurden, einer solchen Veröffentlichung zuzustimmen." Wortgleich äußerte sich der Kreis Kleve als Sparkassen-Träger. Das sieht Rechtsanwalt Andreas Riegel von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency anders. "Die Rechtslage ist eindeutig. Ausnahmen für Mitglieder, die den Vorständen und Verwaltungsräten schon vor Inkrafttreten des Gesetzes angehörten, sind im Gesetz nicht vorgesehen."

Die Sparkasse Wermelskirchen, die als einzige in NRW weder die Vorstands- noch die Verwaltungsratsbezüge offenlegt, wollte sich gestern nicht äußern. Der Wermelskirchener Bürgermeister Eric Weik (FDP) unterstützt die Intransparenz seiner Sparkasse. Außerdem hält er "das Vorgehen des Landes für rechtswidrig". Es fehle die Rechtsgrundlage, die Hinwirkungspflicht der Kommunen sei nicht ausreichend bestimmt und das Land sei nicht zuständig. Die Sparkassenverbände erklärten, sie hätten ihre Mitglieder auf die Regelungen des Transparenzgesetzes "stets hingewiesen".

(RP)
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