Nordrhein-Westfalen Inklusion — 52 Städte und Gemeinden klagen gegen Kosten

Münster · Mehr als 50 Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen wehren sich gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen.

 Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht als Regelfall eingeführt.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht als Regelfall eingeführt.

Foto: dpa

Sie haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht, also das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern, als Regelfall eingeführt.

Die insgesamt 52 Kläger sehen durch das Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

(lnw)
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