Düsseldorf NRW bekommt ein Kulturfördergesetz

Düsseldorf · Die Kulturförderung in NRW wird künftig gesetzlich geschützt. Konkret geht es um einen Fünfjahresplan zur Förderung von Kunst und Kultur. Besonders in notleidenden Kommunen sollen bedrohte Theater oder andere Kultureinrichtungen so abgesichert werden.

Nordrhein-Westfalen schützt die Förderung von Kunst und Kultur künftig per Gesetz und mit einem Fünfjahresplan. Der Entwurf für das "Kulturfördergesetz" wurde am Dienstag in Düsseldorf vom Kabinett beschlossen und soll nach den Sommerferien in den Landtag eingebracht werden.

NRW ist damit nach Angaben der rot-grünen Landesregierung das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz. Es soll auch dazu beitragen, Theater oder andere Kultureinrichtungen etwa in finanzschwachen Kommunen zu schützen.

Jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode sollen künftig Ziele und Schwerpunkte der Förderung in einem fünf Jahre geltenden Kulturförderplan festgelegt werden. Konkrete Summen für einzelne Projekte werde der Plan zwar nicht enthalten, aber eine Gesamtsumme für die Kulturförderung vorgeben, sagte Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) am Dienstag.

Schäfer nannte die geplante Regelung einen "gesetzlichen Schutzwall" etwa für bedrohte Theater in verschuldeten Städten. Denn notleidende Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befänden, können künftig mit dem Land verbindliche Vereinbarungen zur Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen schließen.

Das Gesetz bringe Kulturschaffenden "mehr Klarheit und Transparenz", sagte Schäfer. Der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Bialas, erklärte, die Kunst-und Kulturlandschaft in NRW erhalte nun "zuverlässige gesetzliche Rückendeckung".

Das Kulturministerium soll künftig jeweils gegen Ende der Regierungsamtszeit auch einen Landeskulturbericht vorlegen. Einmal im Jahr ist außerdem ein Kulturförderbericht mit den wesentlichen Fördermaßnahmen fällig. Der erste Kulturförderplan soll noch in dieser bis 2017 dauernden Legislaturperiode ausgearbeitet werden.

Auch die kulturelle Bildung wird mit dem neuen Gesetz geschützt. So könnten etwa Theaterpädagogik oder Kinderwerkstätten in landeseigenen Einrichtungen wie der Kunstsammlung NRW oder den vier Landestheatern abgesichert werden. Auch die freie Szene soll einbezogen werden.

Eine landesweite Bibliotheksfachstelle soll künftig die bisher bei den fünf Bezirksregierungen wahrgenommene Beratung der Bibliotheken zentral zusammenfassen.

(lnw)
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