30 Euro NRW-Grüne wollen Gebühr für Kirchenaustritt abschaffen

Köln · Die Grünen in Nordrhein-Westfalen pochen auf die Abschaffung der Gebühr für einen Kirchenaustritt. Einen entsprechenden Beschluss verabschiedeten sie auf ihrem Landesparteitag in Siegburg, der am Sonntag zu Ende ging.

In dem ohne Gegenstimme gefassten Beschluss heißt es: "Wie bei den Kirchensteuererhebungen und bei den Kircheneintritten sind die Kosten, die dem Staat durch die Dienstleistung bei einem Kirchenaustritt entstehen, durch die Kirchen zu erstatten."

Im Jahr 2006 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) im bevölkerungsreichsten Bundesland die Gebühr in Höhe von 30 Euro eingeführt. Sie gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Brandenburgs. Erst vor zwei Monaten stimmte das Berliner Abgeordnetenhaus für die Einführung der Austrittsgebühr.

Im Jahre 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass staatliche Stellen Gebühren zur Erfassung einer Kirchenaustrittserklärung erheben dürfen. Die Regelung sei mit dem Grundgesetzartikel zur Glaubens- und Religionsfreiheit vereinbar, so die Karlsruher Richter. Sie diene dem "legitimen Ziel, die geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen".

Die damit verbundene Belastung für den Betroffenen sei angemessen. Darüber hinaus sei die Höhe der Gebühr zumutbar, zumal bei Bedürftigkeit von der Erhebung abgesehen werde. Die Höhe der Gebühr für einen Austritt schwankt je nach Bundesland zwischen 5,50 und 60 Euro.

Die Kirchen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Austrittsgebühren nicht von ihnen erhoben werden und ihnen auch nicht zufließen. Vielmehr erstatteten sie dem Staat die Verwaltungskosten für den Einzug der Kirchensteuer, erklärten die Kirchen. In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.

(KNA)
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