Nordrhein-Westfalen Gutachter: Keine Grundlage für Verbot der Partei "Die Rechte"

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht nach einem neuen Rechtsgutachten derzeit keine Handhabe für ein schnelles Verbot der rechtsextremistischen Partei "Die Rechte".

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Foto: dpa, mb fdt

Trotz massiver Einschüchterungen und Provokationen durch Mitglieder dieser Partei vor allem gegen Flüchtlinge sehe der von der Landesregierung beauftragte Gutachter "keine ausreichende Begründung" für ein vereinsrechtliches Verbotsverfahren, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags.

Obwohl "Die Rechte" als reine Nachfolgeorganisation bereits verbotener neonazistischer Kameradschaften zu betrachten sei, erfülle sie laut Gutachten "Parteimerkmale", erläuterte Jäger. Daher genieße sie den Status einer politischen Partei mit allen demokratischen Schutzprivilegien. Ein mögliches Verbot könne gegenwärtig nur durch die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden.

Laut Verfassungsschutz zählt "Die Rechte" in NRW derzeit 280 Mitglieder und gilt als "Sammelbecken für Neonazis". Regionale Hochburgen sind Dortmund, Hamm, Wuppertal und Aachen. Der Kreisverband Dortmund mit etwa 80 Mitgliedern gilt laut NRW-Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier als "Gravitationszentrum" im westdeutschen Rechtsextremismus.

Die Partei propagiert nach den Beobachtungen der Sicherheitsbehörden "offen den Rassismus im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie und verbindet ihn mit einem völkischen Nationalismus". Die Thematisierung einer angeblich zunehmenden Ausländer-Kriminalität sei für "Die Rechte" nur ein Vehikel, um ihrer Fremdenfeindlichkeit gegen Sinti und Roma Ausdruck zu verleihen, erklärte Freier. In ihrer Ausrichtung sei diese Partei eine neonazistische Kameradschaft geblieben, die den Parteienstatus als Schutzschild gegen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nutze.

Der Landesverband NRW wird nach Beobachtungen des Verfassungsschutzes von "militanten Neonazis" dominiert. "Hier schlägt die anitdemokratische Ideologie in unmittelbares, auch gewaltsames Handeln um, mit dem die Partei Angst beim politischen Gegner verbreiten und damit in letzter Konsequenz den politischen Diskurs unterbinden möchte", sagte Freier. Als deren "Hauptfeind" gelte der demokratische Politiker.

Das Gutachten sei "nachvollziehbar und schlüssig begründet", urteilte Freier. Mit der Qualifizierung als Partei bleibe aber weiterhin die Möglichkeit der umfassenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Beim Verdacht begangener Straftaten durch Parteimitglieder würden die Ermittler konsequent tätig werden. Mit dem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten werde im Rahmen der Prävention versucht, Mitglieder aus dieser Partei und deren Umfeld herauszulösen.

(felt/KNA)
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