NRW-Innenminister Ralf Jäger lehnt Schleierfahndung ab

Düsseldorf · Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin keine Personen- oder Fahrzeugkontrollen ohne Anlass und Verdacht vornehmen. Eine solche Überprüfung sei "mit unserer Auffassung eines Rechtsstaates" nicht vereinbar, bekräftigte Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Landtag.

 NRW-Innenminister Ralf Jäger

NRW-Innenminister Ralf Jäger

Foto: dpa, fg vfd

Hinzu komme, dass die Schleierfahndung weder effektiv noch effizient sei; ihr Erfolg sei "nahezu dem Zufall überlassen". Die Beamten in NRW dürften "nicht jeden Dahergelaufenen kontrollieren", sondern nur potenziell Tatverdächtige, so der Minister.

Mit den "Schwerpunktkontrolltagen" verfüge die Polizei über ein wirksames Instrument im Kampf gegen Einbrecherbanden, die vorwiegend aus Südosteuropa stammten. Serbische, rumänische, türkische und albanische Staatsangehörige machen dabei den größten Anteil aus. Anhand der neuesten Erkenntnisse entwickle das Landeskriminalamt (LKA) ein Fahndungsblatt für die Kreispolizeibehörden, mit dem diese gezielt auf die Suche nach diesen Kriminellen gehen könnten. In diesem Fahndungsblatt seien Hinweise auf den mögliche Täter, die benutzten Fahrzeuge, auf Diebesgut und mögliche Absatzwege enthalten. Die von der NRW-Polizei durchgeführten Kontrollen seien also nicht verdachts- oder ereignisunabhängig, sondern bezögen sich auf "potenziell tatrelevante Personen und Fahrzeuge".

Der CDU-Polizeiexperte Gregor Golland kritisierte, dass Jäger dem Innenausschuss keines dieser Fahndungsblätter zur Verfügung stellen wolle. Sollte die Polizei darin angewiesen werden, Personen einer bestimmten Nationalität zu kontrollieren, wäre dies verfassungswidriges Vorgehen, betonte Golland. Der Minister versicherte jedoch, dass sich im Fahndungsblatt kein einziger Hinweis "auf bestimmte ,rassische‘ und /oder ,ethnische‘ Merkmale von Personen" finde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort