Erlass des Innenministeriums Politiker müssen RWE-Tantieme abgeben

Düsseldorf · Der NRW-Innenminister sorgt bei Aufsichtsräten für Klarheit. Ex-Landrat Kühn darf dennoch viel behalten.

Ralf Jäger (SPD) - Innenminister von Nordrhein-Westfalen
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Das ist Ralf Jäger

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Foto: dpa, mjh pzi

Schlechte Nachrichten für Bürgermeister und Landräte, die auf hohe Zahlungen des Energiekonzerns RWE setzen: NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) regelt nun per Erlass, dass politische Spitzenbeamte die Tantieme, die RWE ihnen für die Arbeit in Aufsichts- und Beiräten zahlt, vollständig an die Staatskasse abführen müssen. Sie dürfen das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Das trifft Dutzende Kommunalpolitiker.

Konkret bestimmt der Erlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem "Hauptamt" gehört. So steht es in einem Schreiben Jägers an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff "Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns". Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer "Amtsstellung" und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen.

Eigentlich war die komplette Abführung lange Zeit gängige Praxis. Eine Klage des früheren Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU) gegen diese Praxis hatte das Bundesverwaltungsgericht schon 2011 abgeschmettert. Doch nachdem RWE daraufhin seine Berufungsgrundsätze geändert hatte, fühlten sich einige Politiker ermuntert, die RWE-Zahlungen wieder für sich persönlich zu reklamieren.

Frithjof Kühn, der von 1999 bis Juni 2014 Landrat des Rhein-Sieg-Kreises war und seit langem im Aufsichtsrat von RWE sitzt, hatte über 600.000 Euro nur unter Vorbehalt an die Kreiskasse gezahlt, wie eine Sprecherin des Kreises bestätigte.

Nun will der Innenminister Klarheit schaffen. Der Entlass-Entwurf muss zwar noch politisch abgestimmt werden. Aber in der Sache hat sich Jäger schon lange festgelegt. Bereits 2014 sagte er unserer Redaktion: "Es geht hier um Geld der Allgemeinheit. Es ist nicht zu vermitteln, dass ein Bürgermeister oder Landrat dieses mit seinem Amt verbundene Geld behalten darf."

Kühn (CDU) wird trotzdem nicht leer ausgehen: Zwar erklärte er im Dezember 2015 den Verzicht auf RWE-Gelder, die er während seiner Amtszeit erhalten hat. Der Kreis setzte sie für freiwillige Leistungen an Flüchtlinge ein. Doch die RWE-Tantieme, die er seit Juni 2014 als Landrat a.D. bezogen hat, sollen ihm bleiben. "Wir gehen davon aus, dass Herr Kühn die Tantieme, die er von RWE nach seinem Wechsel in den Ruhestand im Juni 2014 erhalten hat, behalten darf", erklärte der Kreis. Zur Summe äußerte er sich nicht. Doch sie dürfte ordentlich ausfallen, schließlich geht es um 20 Monate. Zuletzt hatte RWE Kühn eine Jahresvergütung von 120.000 Euro gezahlt.

Der Erlass bezieht sich nur auf den Stromriesen, der mit seinem Beiratswesen bunte Blüten treibt. Unabhängig davon gilt in NRW für Staatsdiener, die eine Nebentätigkeit ausüben, dass sie 6000 Euro pro Jahr behalten dürfen. Zu Nebentätigkeiten zählen Aufgaben als Prüfer, bei Spitzenverbänden oder Sparkassen. Einigen Kommunalpolitikern sind 6000 Euro viel zu wenig, sie fordern höhere Freigrenzen.

(anh)
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