Ärger mit NRW-Innenministerium Überwachungskamera: Nachbarin droht Streit zu verlieren

Düsseldorf · Der Richter machte der Klägerin wenig Hoffnung. Der Kampf einer 48-jährigen Anwohnerin aus der Friedrichstadt gegen eine Überwachungskamera des Innenministeriums, die angeblich auch ihre Küche und ihre Hinterhofterrasse erfasst, könne nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt erfolgreich sein.

 Das Innenministerium hat am neuen Standort Ärger mit einer Nachbarin. Die Frau verlangt, dass eine Überwachungskamera vor ihrem Fenster entfernt wird.

Das Innenministerium hat am neuen Standort Ärger mit einer Nachbarin. Die Frau verlangt, dass eine Überwachungskamera vor ihrem Fenster entfernt wird.

Foto: dpa, mg ink

Das betonte Amtsrichter Stefan Ortmann am Freitag zu Prozessbeginn. Bei allem Verständnis dafür, dass niemand permanent in seiner Privatsphäre gefilmt werden möchte, sei speziell nach den Terroranschlägen von Paris aber von einem "sehr gesteigerten Schutzinteresse des Innenministeriums auszugehen". Bevor es in diesem Grundsatzstreit zwischen Privatanliegen und dienstlichen Belangen der höchsten Landes-Polizeibehörde zu einem Urteil kommt, will der Richter sich vor Ort selbst ein Bild machen von der Kamera und den Örtlichkeiten. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Seit das Landesinnenministerium vor mehr als anderthalb Jahren in den früheren Gebäudekomplex der WestLB einzog, fühlt sich die Klägerin beobachtet und daher um ihre innere Ruhe gebracht. Tatsächlich wurden damals im Gebäudeinnenhof diverse Kameras zur Überwachung und Absicherung des Komplexes installiert.

Besonders stört sich die Anwohnerin aber an "Kamera 130", einer schwarzen Plexiglas-Halbkugel, montiert an einem bogenförmigen Metallarm in drei Metern Höhe — und gerade zehn Meter weg von ihrer Wohnung. Von dort, so beklagt die 48-Jährige, könne das Ministerium, zumindest dessen Pförtner und Sicherheitsdienst, nämlich rund um die Uhr ihre Küche einsehen und ihre Terrasse. Sich da noch unbefangen zu bewegen, wie in den zwölf Jahren davor, sei damit unmöglich.

Selbst wenn "Kamera 130" diesen Privatbereich gar nicht erfasse (was das Ministerium vielfach beteuerte), fühlt sich die Klägerin in ihrer Erdgeschoss-Wohnung einem unzulässigen Überwachungsdruck ausgesetzt. In beiden Punkten ließ Richter Ortmann allerdings große Bedenken anklingen. So sei der angebliche Überwachungsdruck der Klägerin noch längst nicht ausreichend belegt. "Da müsste von ihr mehr kommen."

Doch selbst wenn die Ministeriums-Kamera den Bereich ihrer Wohnung und Terrasse erfasst, könne die Klägerin noch längst nicht verlangen, dass diese Kamera entfernt wird. Richter Ortmann: "So ein Glasauge wie bei Big Brother ist für Nachbarn sicherlich misslich. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sich dagegen wehren kann." Die Behörde, die ja gerade zuständig ist für die Sicherheit des Landes, habe ein eigenes Schutzinteresse, "das schon relativ hoch anzusehen ist", so der Richter.

Ein Abteilungsleiter des Ministeriums, dort speziell zuständig für die Gebäudesicherheit, nannte die Kameraüberwachung des Objekts sogar "noch eine ganz milde Maßnahme". Man hätte, malte er aus, beim Einzug in die früheren WestLB-Gebäude auch Zäune errichten, sich auf diese Art gegen die Anwohner komplett abschotten können. "Wir wollen aber nur ein Bild davon haben, was rings um das Gebäude vorgeht, mehr nicht. An der Wohnung der Klägerin haben wir überhaupt kein Interesse."

Da eine gütliche Regelung nicht in Sicht kam, will der Richter demnächst vor Ort im Überwachungszentrum des Ministeriums nachprüfen, auf welchem Bereich der Focus bei "Kamera 130" liegt, was deren Linse erfasst und was nicht. Wann er diese Prüfung plant und wann er zum Urteil kommt, ist aber noch offen.

(wuk)
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