Niederlage für Städte und Gemeinden Gericht weist Inklusions-Klage in NRW ab

Münster · 52 Städte und Gemeinden hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen in Sachen Inklusion in Schulen geklagt. Jetzt hat der NRW-Verfassungsgerichtshof entschieden: Die Klage ist unzulässig.

Ein Mädchen in einem Rollstuhl sitzt neben einer Schulkameradin in einem Klassenzimmer.

Ein Mädchen in einem Rollstuhl sitzt neben einer Schulkameradin in einem Klassenzimmer.

Foto: dpa

Das Gericht argumentierte, dass sich die Klage gegen das falsche Gesetz gerichtet habe. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung des gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern, der Inklusion.

Die Kommunen hatten Beschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz eingelegt. Sie beklagten einen Verstoß gegen die Landesverfassung, weil bei den Regelungen zur Inklusion die Vorgaben für einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen nicht beachtet wurden.

Diese Regelungen seien aber in einem anderen Gesetz beschrieben - dem Inklusionsaufwendungsgesetz, betonten die Verfassungsrichter. "Sie haben das falsche Gesetz angegriffen", hielt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, den klagenden Kommunen in der Urteilsbegründung (Aktenzeichen: VerfGH 8/15) vor. Deren Vertreter zeigten sich nach der Entscheidung enttäuscht und sprachen von einem Fehlurteil.

"Die Entscheidung verhindert eine dringend notwendige Verbesserung der erforderlichen Inklusionsleistungen der Kommunen", kommentiert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung NRW die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshof.

Was bedeutet eigentlich Inklusion?

Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention enthalten ist. Deutschland hat das entsprechende Abkommen unterzeichnet. Und: Seit 1994 steht im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetztes: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Seit 2002 ist gesetzlich geregelt, dass Behörden ihre Internetangebote, Formulare und Bescheide so gestalten müssen, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sie benutzen können. In NRW ist im Juni vergangenen Jahres ein neues Gesetz hinzu gekommen. Darin heißt es, die Herstellung inklusiver Lebensverhältnisse sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Folgende Städte aus der Region hatten geklagt: Brilon, Coesfeld, Geldern, Geseke, Grevenbroich, Gronau, Hattingen, Höxter, Isselburg, Kevelaer, Kleve, Meschede, Moers, Radevormwald, Schwerte, Voerde, Wermelskirchen.

(felt/lnw)
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