Debatte nach Urteil in Augsburg NRW will keine Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal

Berlin · Über Neutralität und Glaubensfreiheit im Gerichtssaal ist eine Debatte entbrannt. In dem Streit um Richterinnen mit Kopftuch hat NRW religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen.

 Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben.

Foto: dpa, kjh jhe

Darf in Deutschland eine Richterin mit Kopftuch Recht sprechen? Darüber ist ein heftiger Streit entbrannt, nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben hatte. Justizminister Thomas Kutschaty versicherte, Gerichte in NRW würden sich daran nicht halten. "Das Kopftuch hinter der Richter- und Staatsanwältebank wird weiterhin in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben", sagte der SPD-Politiker. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde.

Auch der Deutsche Richterbund verwies auf das Gebot staatlicher Neutralität. Die stets gleiche, neutral gehaltene Kleidung von Richterinnen und Richtern soll allen Prozessbeteiligten schon äußerlich signalisieren, dass das Gericht objektiv, unvoreingenommen und nur nach dem Gesetz über ihren Rechtsstreit entscheidet", erläuterte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn.

Ein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften müsse auch andere religiöse Bekleidung oder Symbole einzubeziehen", hob Rebehn hervor. Anders liege der Fall bei ehrenamtlichen Richtern. Hier habe das Berliner Kammergericht bereits entschieden, dass Schöffinnen ein Kopftuch tragen dürfen, weil durch sie die Gesellschaft mit ihren "verschiedenen Facetten vertreten" werde.

Das Augsburger Gericht war in seiner Entscheidung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr gefolgt, wonach Lehrerinnen grundsätzlich auch im Unterricht ein Kopftuch tragen dürften, ein Verbot nur möglich sei, wenn der Schulfrieden dadurch gestört werde. Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), schloss sich dem auch für den Gerichtssaal an. Respekt verschiedener Lebensentwürfe sei wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft. "Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die Religionsfreiheit", so Künast.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort