Düsseldorf/Münster Nullrunden für NRW-Beamte gekippt

Düsseldorf/Münster · Das Verfassungsgericht weist Rot-Grün in die Schranken. Finanzminister Walter-Borjans (SPD) verhängt eine sofortige Haushaltssperre. Der Richterbund fordert den Rücktritt von Regierungschefin Kraft (SPD).

Besoldungsgesetz: Richter weisen Rot-Grün in die Schranken
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Das 2013 von Rot-Grün beschlossene Gesetz zur Beamtenbesoldung mit den beiden Nullrunden ab A 13 ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster entschieden. Er gab damit CDU und FDP sowie zwei Piraten-Politikern recht, die dagegen geklagt hatten, und mahnte ein neues Gesetz an. Welche Auswirkungen dies auf die Bezüge der Beamten und Pensionäre hat, ist noch unklar. Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte an, dass die Landesregierung "das Gesetz zeitnah anpassen" werde - und verhängte eine Haushaltssperre. Demnach sind nur noch Pflichtausgaben wie etwa Gehälter zulässig.

Der Vorsitzende des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW, Reiner Lindemann, forderte den Rücktritt von Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD). Das Urteil sei bereits die vierte VGH-Entscheidung in Krafts Amtszeit, die sich gegen die Landesregierung richte. Der Deutsche Beamtenbund will eine Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamtenschaft. Dies würde für beide Jahre insgesamt 1,3 Milliarden Euro kosten.

In seinem Urteil betont der VGH, die Besoldungsregelung für 2013 und 2014 verstoße gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Staat für seine Beamten zu sorgen hat. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Da für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 eine Erhöhung um insgesamt 5,6 Prozent für sachgerecht erachtet worden sei, hätte die Anpassung bei A 11 und A 12 nicht auf zwei Prozent beschränkt werden dürfen; außerdem hätte nicht schon ab A 13 ein Stopp erfolgen dürfen, urteilte VGH-Präsidentin Ricarda Brandts.

Laut VGH müssen die Abschlüsse für die Tarifbeschäftigten des Landes nicht eins zu eins auf die Beamten übertragen werden. Der Gesetzgeber habe hier Handlungsspielraum. Zwar dürfe er die Haushaltslage und die geplante Schuldenbremse bei der Festsetzung der Beamtenbezüge berücksichtigen, doch entbinde ihn dies nicht von der Beachtung des Alimentationsprinzips. In dem nun einzuleitenden neuen Gesetzgebungsverfahren müssten diese verfassungsrechtlichen Vorgaben beachtet werden (Az.: VerfGH 21/13).

"Die Irrfahrt der Landesregierung hat hier und heute ein Ende gefunden", sagte der Vorsitzende der Verwaltungsrichtervereinigung NRW, Carsten Günther. Laut CDU-Landeschef Armin Laschet zeigt das Urteil, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht worden sei. Nun sei es wichtig, das verlorene Vertrauen der Beamten in das verfassungsgemäße Handeln der Landesregierung wiederherzustellen. Er erwarte von Kraft, dass sie dem Parlament umgehend einen verfassungskonformen Entwurf eines neuen Besoldungsgesetzes vorlege.

FDP-Chef Christian Lindner sagte, der VGH habe Kraft und ihrem Finanzminister bescheinigt, "dass sie als Verfassungsbrecher Wiederholungstäter sind". Da das Urteil enorme Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben werde, müsse die rot-grüne Landesregierung dem Landtag noch in dieser Woche erklären, welche Konsequenzen sie zu ziehen gedenke. Der Piraten-Abgeordnete Dietmar Schulz warf der Regierung vor, sämtliche Mahnungen der Opposition missachtet zu haben.

Der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber kritisierte, dass die Regierung nicht mit den Gewerkschaften gesprochen habe. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hielt der Regierung "Basta-Politik" vor. Die Polizeigewerkschaft und der Philologenverband sprachen von einer "saftigen Klatsche" und einer "schallenden Ohrfeige" für die Landesregierung.

(RP)
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