Polizeigesetz geändert NRW-Polizei soll Bodycams testen

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat erste rechtliche Schritte für den Einsatz von Bodycams unternommen: Der Düsseldorfer Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grünen am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet.

 So könnte die Bodycam-Ausrüstung der Polizei aussehen.

So könnte die Bodycam-Ausrüstung der Polizei aussehen.

Foto: Bundespolizei

Nach bisheriger Planung und langer Debatte sollen Einsatzkräfte zunächst in einem Modellversuch eine Minikamera an der Schulter und einen kleinen Bildschirm auf der Brust tragen. Dafür erhält die Polizei 200 dieser Bodycams mit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 300 000 Euro. Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte den Vorstoß bereits begrüßt.

Dabei hatte sich der Landesinnenminister lange gegen die Bodycams für Polizisten ausgesprochen. Auch die Polizeigewerkschaft hatte die Methode zeitweise scharf kritisiert. Im Vordergrund standen dabei datenschutzrechtliche Bedenken sowie die Annahme, dass die Schulterkameras zu mehr Distanz zwischen Bürgern und Polizei führen würden.

(mre/lnw)
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