Nordrhein-Westfalen Regierung verschärft Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Düsseldorf · Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen können ab dem 1. Dezember ihren Wohnort nicht mehr frei wählen. Die Politik hofft dadurch, die künftige Integration der Menschen besser planbar zu machen.

Asyl beantragen: Wie läuft ein Asylverfahren ab?
15 Bilder

So läuft das Asylverfahren ab

15 Bilder
Foto: Endermann, Andreas

Eine neue Verordnung der Landesregierung legt fest, dass anerkannte Asylbewerber in der Regel mindestens drei Jahre in der Kommune bleiben müssen, der sie zugewiesen werden.

Das seit August geltende Integrationsgesetz verpflichtet Flüchtlinge bereits dazu, in dem Bundesland zu bleiben, dem sie zugeteilt wurden. Welche Auflagen darüber hinaus gelten, liegt im Ermessen der Länder.

"Die Wohnsitzauflage macht Integration planbar für Kommunen und Land", betonte Integrationsminister Rainer Schmeltzer (SPD) in einer Mitteilung.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort