NRW Regierung will Wahlalter auf 16 Jahre senken

Düsseldorf · 16-Jährige sollten nach dem Willen von SPD und Grünen nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen mitwählen dürfen. Auch Bürger aus anderen EU-Staaten sollen daran teilnehmen können. Dies wollen SPD und Grüne gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen in einer Verfassungskommission vorbereiten.

Hannelore Kraft - die alte und neue Ministerpräsidentin von NRW
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Die am Dienstag von beiden Regierungsfraktionen beschlossenen Pläne sehen unter anderem auch eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren vor. Zudem soll eine Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen werden. Verfassungsänderungen sind nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich. Dafür benötigen die Koalitionsfraktionen die CDU oder die Stimmen der kleinen Oppositionsfraktionen, FDP und Piraten. Bislang habe es 20 Verfassungsänderungen in der Landesgeschichte gegeben, sagte der SPD-Abgeordnete Rainer Bovermann nach den Fraktionssitzungen in Düsseldorf.

Die CDU kündigte ihre Mitarbeit in der vorgeschlagenen Kommission an. Wichtig sei vor allem "eine harte Schuldenbremse nach Muster des Bundes", unterstrich ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Lutz Lienenkämper, in einer Mitteilung. Die Koalitionsfraktionen wollen eine Formulierung, die klarstellt, dass die Schuldenbremse nicht auf Kosten der Kommunen umgesetzt wird.

Bei der Senkung der Hürden für Volksbegehren wollen SPD und Grüne den Oppositionsfraktionen noch keine neue Zielmarke vorgeben, um möglichst alle ins Boot zu holen. Derzeit müssen Bürger im ersten Schritt mindestens acht Prozent der Wahlberechtigten überzeugen, um ein Volksbegehren in den Landtag zu bringen. Lehnen die Abgeordneten das Begehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Wenn die Mehrheit der Teilnehmer mit Ja stimmt und dies mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten sind, wird der Wille des Volkes Gesetz. Da die Hürde so hoch ist, ist es in NRW aber noch nie dazu gekommen.

SPD und Grüne wollen mit einer Verfassungsänderung auch dafür sorgen, dass die Abgeordneten geregelt bis zur Neukonstituierung weiterarbeiten können, falls das Parlament aufgelöst wird. Nachdem es im vergangenen Jahr erstmals in der Landesgeschichte dazu gekommen war, war der alte Landtag weitgehend lahmgelegt und der Rechtsstatus der Abgeordneten in der Übergangszeit unklar.

Schließlich soll die Verfassungskommission auch prüfen, ob die Eidesformel des NRW-Landtags noch zeitgemäß ist. Derzeit versprechen neu gewählte Abgeordnete bei ihrer sogenannten Verpflichtung im Parlament, "dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen". Es müsse überlegt werden, ob damit diejenigen Bürger, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, angemessen berücksichtigt seien, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Sigrid Beer.

(lnw/felt)
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