NRW und Baden-Württemberg Rot-Grün hält am Kopftuchverbot fest

Berlin (RPO). Die rot-grünen Länderregierungen wollen die Kopftuchgesetze ihrer unionsgeführten Vorgänger nicht antasten. In NRW gilt ein Kopftuchverbot seit 2006. Zuvor hatte die damalige Opposition aus SPD und Grünen vor dem Verbot gewarnt.

NRW und Baden-Württemberg: Rot-Grün hält am Kopftuchverbot fest
Foto: AP, AP

"Ich sehe derzeit keinen Anlass, da etwas zu verändern", sagte Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) dem Berliner "Tagesspiegel". Baden-Württemberg erließ nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2004 das erste sogenannte Kopftuchgesetz, nachdem eine Lehrerin geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde, sieben weitere Länder folgten.

In NRW gilt ein Kopftuchverbot seit dem Sommer 2006. In der vergangenen Woche hatte Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärt, sie plane in Sachen Kopftuch keine Gesetzesinitiative. "Zunächst soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden", sagte sie dazu. Vor Inkrafttretens des Gesetzes in NRW hatte Löhrmann noch davor gewarnt: Damals hielten die Grünen es für absehbar, dass sich ein Kopftuchverbot auch gegen christliche Symbole richten werde, so ihre damalige Fraktionschefin Löhrmann. 2006 war sie noch der Ansicht, die damalige schwarz-gelbe Landesregierung schieße übers Ziel hinaus.

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben in der Vergangenheit ebenso wie andere Bundesländer Regelungen verabschiedet, die das Kopftuch in Schulen prinzipiell untersagen. Dass etwa Kreuze und die jüdische Kippa weiter zugelassen sind, wurde mit der christlich-jüdischen Tradition oder dem christlichen Erziehungsauftrag begründet.

(KNA/rm)
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